Der Deutsche Werberat hat im Jahr 2018 insgesamt 702 Werbemaßnahmen überprüft, zu denen 1.235 einzelne Beschwerden eingereicht wurden. 462 davon fielen in den Wirkungsbereich der Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft (2017: 530). Bei den 240 nicht für den Werberat relevanten Fällen handelt es sich beispielsweise um Werbung von Behörden oder Parteien. Rund 90 Prozent aller Unternehmen stoppten bzw. änderten ihre Werbung nach Beanstandung.
16 öffentliche Rügen ausgesprochen
Im Vergleich zu 2017 verzeichnet die Statistik einen Rückgang der kontrollierten Fälle um 13 Prozent. In 124 Fällen musste der Werberat das kritisierte Unternehmen über einen Verstoß des Werbekodex‘ informieren, bei der Mehrheit der Werbemotive lag kein Verstoß vor. 16 öffentliche Rügen mussten ausgesprochen werden, weil die Unternehmen trotz Beanstandung nicht reagierten (absatzwirtschaft berichtete).
Julia Busse, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, erklärt: „Uns ist dabei immer wichtig, in einen Dialog mit den werbenden Unternehmen einzutreten und die Sichtweise der Beschwerdeführer darzulegen. Wir können hier eine große Bereitschaft zur Kooperation feststellen. Aber auch die Beschwerdeführer sind durchaus bereit, andere Sichtweisen anzuerkennen.“
Geschlechterdiskriminierende Werbung trotz Rückgang weiter an der Spitze
Nach 2017 ist auch 2018 die „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ an der Spitze der Beschwerdegründe, allerdings mit deutlichem Rückgang: 261 Werbemittel waren in diesem Jahr davon betroffen, 2017 waren es 321. An zweiter Stelle der Beschwerdegründe standen Verstöße gegen „Ethische und moralische Mindestanforderungen“ (61 Fälle). Der recht hohe Anteil von 13 Prozent an sämtlichen Werberatsfällen ist in dem breiten Spektrum an Beschwerdeinhalten begründet, die in dieser Rubrik zusammengefasst werden, heißt es laut Werberat. Beispielsweise fielen in diese Kategorie die Beschwerde über eine Tourismuswerbung der Städte Jerusalem und Tel Aviv; ein TV-Spot, in dem ein Hund das Gesicht eines Babys ableckt und die Darstellung eines Arztes, der gegen Herbstdepression den Schlussverkauf eines Möbelhauses verschreibt.
Die Zahl der Beschwerden in den sozialen Netzwerken ist dagegen weiter angestiegen (+22 Prozent). Dies entspricht in absoluten Zahlen einem Anstieg von 37 Beschwerden in 2017 auf nun 45. Noch vor zwei Jahren lag der Anstieg sogar bei 76 Prozent. Damit landet diese Form der Digitalwerbung hinter Plakatwerbung und TV-Spots. Sämtliche digitale Werbemittel addiert, lag Online-Werbung mit insgesamt 100 Beschwerdefällen nahezu gleichauf mit der Plakatwerbung. Bis auf ein Unternehmen waren alle bereit, die vom Werberat beanstandete Werbung schnell und unkompliziert aus den Firmenkanälen bei Facebook, YouTube oder Instagram dauerhaft zu löschen.
In diesem Jahr hat der Deutsche Werberat ein Jahrbuch veröffentlicht. Das Ziel des Leitfadens wird wie folgt umrissen: „Um werbenden Unternehmen und Agenturen eine Orientierungshilfe zu geben, wo die Wirtschaft selbst die Grenzen bei der inhaltlichen Gestaltung von Werbung zieht.“ Dies geschieht mit Hilfe fiktiver Werbemotive.
tb