Die Entscheidung der US-Regierung, auch nach einem ersten Rückschlag vor Gericht weiter die Zerschlagung von Facebook anzustreben, hat viel Symbolkraft. Die Kartellwächter der Handelsbehörde FTC hätten aufgeben können, schließlich stammte die als schwach unterfüttert abgewiesene Klage noch aus den letzten Tagen der Vorgänger-Regierung von Donald Trump. Doch die neue FTC-Chefin Lina Khan, eine bekannte Kritikerin von Tech-Giganten, zog es vor, die Klage nachzubessern und für eine zweite Runde in den Ring zu steigen. Auch in Europa werden Pläne geschmiedet.
Ein Überblick über die zentralen Konfliktherde in Ringen um die Marktplätze der Zukunft.
FTC gegen Facebook
Die Federal Trade Commission argumentiert, dass das Online-Netzwerk die Foto-Plattform Instagram und den Chatdienst WhatsApp gekauft habe, um seine Monopolposition vor aufstrebender Konkurrenz zu schützen. Deshalb müssten die Übernahmen rückgängig gemacht werden.
Die Schlüsselfrage dabei ist: Hat Facebook überhaupt ein Monopol? Der Konzern bestreitet das und betont, die FTC habe seinerzeit die Deals durchgewunken. Die Kommission versucht nun in der neuen Klage, den Markt für soziale Netzwerke einzugrenzen. Es seien Plattformen, in denen Nutzer den Kontakt mit Freunden und Familie pflegten und zugleich Beiträge veröffentlichen könnten. Twitter, Tiktok und Youtube fallen demnach in andere Kategorien, weil die soziale Komponente schwächer ausgeprägt sei. Ob das Gericht dieser Definition folgt, ist offen.
US-Justizministerium gegen Google
Die zweite Front der größten Wettbewerbskampagne gegen Tech-Konzerne seit der Beinahe-Zerschlagung von Microsoft vor gut zwei Jahrzehnten richtet sich gegen den Suchmaschinen-Riesen. Google schütze seine dominierende Position bei der Internet-Suche und der damit verbundenen Werbung auf illegale Weise, lautet der Vorwurf in der im Oktober 2020 eingereichten Klage. Ein Beispiel seien Deals mit Apple, Samsung oder dem Firefox-Anbieter Mozilla, mit denen die Google-Suche als Standard im Webbrowser voreingestellt wird. Auf Smartphones mit dem bei Google entwickelten Android-System schütze der Konzern seine Suchmaschinen-Dominanz ebenfalls.
Google kontert unter anderem, bei einem Erfolg der Klage würden alternative Suchmaschinen mit schlechterer Qualität in den Vordergrund rücken und Smartphones teurer werden. Auch sei es einfach, die Standard-Suchmaschine umzustellen.
Streit um App Stores
Drei US-Senatoren – zwei von den regierenden Demokraten und eine konservative Republikanerin – stellten vor kurzem ein Gesetz vor, das die Position von Apple und Google beim Vertrieb von Apps auf Smartphones aufweichen soll. Dabei geht es unter anderem darum, dass App-Anbieter nicht mehr gezwungen werden dürften, die Bezahlsysteme der beiden großen Plattformen zu nutzen. Das könnte die Konzerne einen Großteil der Abgabe von 15 bis 30 Prozent vom Preis bei App-Geschäften kosten. Auch soll ihnen verboten werden, nicht öffentliche Daten aus den App Stores bei der Entwicklung eigener Anwendungen zu nutzen.
In Europa will die EU-Kommission, dass auf Apples iPhones Programme auch aus anderen Quellen als dem hauseigenen App Store geladen werden können. Apple warnt, der Plan gefährde die Sicherheit der Nutzer, weil Kontrollen wegbrechen würden.
Europas großer Digital-Plan
Die Öffnung der App-Schleusen ist Teil eines bereits im Dezember vorgestellten Digital-Pakets, mit dem die EU-Kommission die Marktmacht von Tech-Riesen in Europa einschränken und für mehr Wettbewerb sorgen will. Eine zentrale Idee im Digital Markets Act ist, Unternehmen mit besonders großer Marktmacht und vielen Zugängen zu Verbrauchern als „Gatekeeper“ (Torwächter) zu bewerten und mit Wettbewerbsvorgaben zu belegen.
Experten gehen davon aus, dass Apple, Google, Facebook und Amazon nach aktuellen Kriterien zu Gatekeepern erklärt werden. Entsprechend gibt es Kritik. So zeigte sich Facebooks Politikchef Nick Clegg besorgt, europäische Politiker könnten mit einigen Vorgaben zu tief ins Design digitaler Produkte eingreifen. Die Gefahr dabei sei, einzelne Funktionen in Stein zu meißeln und so den Fortschritt zu bremsen. Man dürfe nicht denken, dass „der einfache Versuch, nichteuropäischen Unternehmen die Flügel zu stutzen, europäische Firmen erfolgreich machen“ werde.
Mehr Macht für das Bundeskartellamt
In Deutschland kann die Behörde dank der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Januar leichter gegen große Digitalunternehmen vorgehen, die über Grenzen zwischen verschiedenen Marktbereichen hinweg für den Wettbewerb von Bedeutung sind.
Die Behörde leitete auf dieser Grundlage nach und nach Verfahren gegen Facebook, Amazon, Google und Apple ein. Dabei geht es zunächst darum, überhaupt diese überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festzustellen.
Von Andrej Sokolow, dpa