1. Trend: Internationalisierung
Die größten Wachstumsmärkte des Onlinehandels sind die Türkei und Ost-Europa, insbesondere Russland. Vor diesem Hintergrund sollten Onlinehändler, deren Webshops bislang auf den deutschen Markt beschränkt waren, ernsthaft in Betracht ziehen, ihre Präsenz 2014 auf das europäische und internationale Ausland zu erweitern. Einen Onlineshop nur in verschiedenen Sprachversionen zu offerieren, ist für eine Internationalisierung des Geschäfts aber nicht ausreichend. Auch das Angebot landesspezifischer Zahlungsmittel ist ein Erfolgskriterium. Hier empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenen Zahlungsinstitut. Dieses kann sämtliche Zahlungsmethoden über eine einzige Schnittstelle an einen Webshop anbinden, ohne dass Händler bei einer Bank vor Ort ein Konto eröffnen müssen. Vielmehr wickelt das Zahlungsinstitut europaweite Transaktionen über eigens eingerichtete Treuhandkonten sicher ab.
Wichtigstes Zahlungsmittel im internationalen E-Commerce ist und bleibt die Kreditkarte. Daneben gibt es in jedem europäischen Land gewisse Vorlieben für eine bestimmte Bezahlart. Während beispielsweise Schecks in Deutschland im Grunde nicht mehr eingesetzt werden, lösen immer noch rund zwölf Prozent der Franzosen Schecks ein – sogar im E-Commerce. Und in Italien ist es gang und gäbe, dass Endkunden die Rechnung für Waren, die sie online bestellt haben, am Postschalter mittels Bareinzahlung begleichen.
Darum sollten ins europäische Ausland expandierende Onlinehändler neben der Kreditkarte weitere landesspezifische Zahlungsverfahren im Portfolio haben: Maestro in Großbritannien, EPS in Österreich, Ideal in den Niederlanden, Dankort in Dänemark, Carte Bleue in Frankreich, Carta postepay in Italien sowie 4B in Spanien. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten für die unterschiedlichen Bezahlarten mitunter stark variieren. Denn die Höhe der Kosten ist unter anderem abhängig von der jeweiligen Branche, dem Umsatz des Händlers oder auch seinem Firmensitz. Auch fallen ohne ein Zahlungsinstitut als Partner zusätzliche Kontoführungsgebühren der Bank vor Ort an.
2. Trend: Abo-Commerce
Abonnements sind in den Köpfen vieler Verbraucher negativ attribuiert, man denke nur an sogenannte Abofallen. Doch trotz aller Bedenken erfreuen sich Abos insbesondere in den Bereichen Kosmetik, Kleidung und Lebensmittel zunehmender Beliebtheit. Die effiziente Verwaltung von Abonnements stellt viele Onlinehändler allerdings vor komplexe Herausforderungen – angefangen bei den Zahlungsmitteln bis hin zur Steuerung eines Abos. Im Idealfall kommt bereits ein Shopsystem mit integriertem Payment-Modul zum Einsatz, sodass sich Abos unkompliziert und vor allem flexibel verwalten lassen, etwa durch den Händler selbst oder durch den PSP.
Das Payment-Modul muss es ermöglichen, die im Onlineshop erfassten Zahldaten im Backend zu hinterlegen und zwecks Datenschutz eine Referenznummer an das Shopsystem zu übermitteln. Für ein möglichst unkompliziertes Management der Abos ist es zudem erforderlich, den regelmäßigen Zahlungseingang automatisiert anstoßen und etwaige Fehlbuchungen einfach bearbeiten zu können. Wichtig ist auch die Auswahl der Zahlungsmittel: Nur Transaktionen per Kreditkarte, Debitkarte, Lastschrift oder Paypal – sofern der Händler für die Abwicklung von Abonnements freigeschaltet ist – sind abofähig.
3. Trend: Marktplätze
Für viele kleinere Händler ist der Betrieb eines eigenen Webshops nicht rentabel. In diesen Fällen können Vermittlungsplattformen, sogenannte Marktplätze, eine interessante Möglichkeit sein. Daneben entdecken auch immer mehr Big Player im E-Commerce das Marktplatzmodell für sich. Nach dem Vorbild von Amazon geht es dann darum, weitere Vertriebskanäle zu schaffen und diese auszubauen. Bislang bewegten sich die Betreiber solcher Plattformen in juristischem Graubereich, wenn sie in ihrer Vermittlerfunktion Kundengelder entgegennahmen, auf ein Konto legten und von dort an den Dienstleister überwiesen.
Inzwischen hat die BaFin klare Richtlinien verabschiedet, wie das Transaktionsmanagement von Marktplätzen zu gestalten ist: Plattformbetreiber sind dazu verpflichtet, eine Lizenz gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu beantragen oder Transaktionen über ein zugelassenes Zahlungsinstitut beziehungsweise über eine Bank abzuwickeln. Für das Zahlungsinstitut oder die Bank bedeutet dies einen erheblichen Aufwand, da es einen Vertrag sowohl mit dem Anbieter des Marktplatzes als auch mit jedem einzelnen Händler schließen muss, der dort seine Produkte und Dienstleistungen anbietet. Einige wenige Zahlungsinstitute und Banken haben bereits Registrierungsportale eingerichtet, damit Onlinehändler ihre Vertragsdaten einfach und schnell eingeben können.
4. Trend: Omni-Channel
Die kontinuierliche Entwicklung des Handels in Richtung Omni-Channel wird auch 2014 weiter anhalten. Immer mehr Konsumenten möchten verschiedene Informations- und Vertriebskanäle gleichzeitig und parallel nutzen. Dem tragen einige Zahlungsinstitute, Banken und PSP Rechnung, indem sie Zahlungsmittel wie Kredit- oder Debitkarte, Lastschrift, Vorkasse, Überweisung, Wallet Transfer und Payment-App miteinander verknüpfen, sodass Konsumenten dieselben Zahlungsarten auf allen Kanälen zur Verfügung stehen. Diese Entwicklung führt letzten Endes zur endgültigen Verschmelzung von E-Commerce sowie klassischem Handel und zwingt nicht nur den Onlinehandel, sondern auch stationäre Einzelhändler und Filialisten aus unterschiedlichsten Branchen zu Veränderungen. Denn: Kunden informieren sich beispielsweise in webbasierten Produktdatenbanken zuerst über die Spezifikationen eines Laptops oder PCs und nutzen dann E-Commerce- und M-Commerce-Angebote für einen Preisvergleich, bevor sie im stationären Handel das reale Produkt testen. Ähnlich wie im Abo-Commerce und im internationalen Handel müssen sich die neuen Möglichkeiten zahlungstechnisch adäquat abbilden und abwickeln lassen, etwa indem Zahlungen am Point-of-Sale und im Onlineshop mithilfe derselben Payment-Software erfasst, durchgeführt und überwacht werden.
5. Trend: Mobile Payment
Nach Aussage des international tätigen Marktforschungsunternehmens Comscore besaßen im Februar 2013 33,4 Millionen Deutsche ein Smartphone, Tendenz steigend. Über das Mobilgerät zu bezahlen, ist da naheliegend. Wenngleich sich Mobile Payment noch nicht durchgesetzt hat, wird sich die Technologie 2014 in rasantem Tempo weiterentwickeln. Es ist davon auszugehen, dass viele Start-ups entsprechende Apps auf den Markt bringen werden. Auch einige etablierte Payment Service Provider haben bereits Lösungen für das Mobile Payment entwickelt, die es innovativen Händlern ermöglichen, ihr Smartphone als mobiles Payment-Terminal zu nutzen. Neben Mobilterminals können sie Kunden dann auch über ihr Mobilgerät sicher und schnell bezahlen lassen. Wichtig ist dabei die Sicherheit der Käuferdaten: Auch mobil getätigte Transaktionen müssen dem weltweiten PCI DSS-Datensicherheitsstandard genügen.
Gesetzliche Änderungen
Neben diesen fünf Trends gibt es zwei weitere wichtige Neuerungen, die 2014 auf Onlinehändler zukommen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Trends, sondern um gesetzliche Änderungen.
Mit der bevorstehenden Umstellung auf die SEPA-Lastschrift und dem im Sommer 2013 vorgestellten zweiten Entwurf zur europäischen Gesetzesnovelle „Payment Services Directive 2“ (PSD II) sorgt die Europäische Union für eine weitere Strukturierung, Regulierung und Überwachung der Zahlungsdienstleistungen im europäischen Binnenmarkt – mit dem Ziel, grenzüberschreitende Transaktionen so einfach und sicher wie Zahlungen innerhalb eines Mitgliedsstaats abwickeln zu können. Vor diesem Hintergrund müssen hiesige Zahlungsinstitute und Banken ihre Kunden immer besser kennen: Um konform mit dem Geldwäschegesetz (GwG) zu agieren, sind sie zukünftig dazu verpflichtet, von ihren deutschen Kunden ausschließlich beglaubigte Kopien offizieller Dokumente anzuerkennen – für ausländische Klienten gilt diese Vorschrift übrigens schon heute.
SEPA
Die SEPA-Umstellung war das Trendthema 2013. Aber da viele Unternehmen die Umstellung immer noch nicht vorgenommen haben, wird SEPA auch 2014 ein wichtiges Thema sein. Um im kommenden Februar nicht kalt erwischt zu werden, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die Onlinehändler heute schon ergreifen sollten: eine Gläubiger-ID beantragen sowie den Checkout-Vorgang und das Dateiformat anpassen. Durch die Zusammenarbeit mit einem Zahlungsinstitut müssen Händler diese zum Teil sehr aufwändigen Anpassungen nicht selbst vornehmen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist die Voraussetzung, um überhaupt am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können und dient als verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Onlinehändlers.
Für die zukünftige Abwicklung SEPA-konformer Lastschriften ist es zudem erforderlich, den Checkout-Vorgang beziehungsweise die Bezahlmaske im Onlineshop an IBAN und BIC anzupassen. Wenn E-Commerce-Betreiber mit einem Payment Service Provider zusammenarbeiten, müssen sie sich um diese Anpassung nicht selbst kümmern, da dies der PSP für sie übernimmt. Wichtig ist auch die Umstellung auf das neue internationale XML-Format ISO-20022 zur digitalen Verarbeitung von Lastschriften. Es empfiehlt sich, die Kontoangaben für den Lastschrifteinzug schon heute anzupassen und die IT-Systeme so umzustellen, dass sie SEPA-konforme Dateien erzeugen können.