„Vor dem Hintergrund des Gespenstes der Rechtsunsicherheit und der Drohkulisse hoher Strafen empfehlen Juristen für das künftige Handeln ‚Rückzugsgebiete‘, die weit von den ‚Einschlägen‘ der Subsumtion und den Rechtsfolgen entfernt sind. Damit schränken sie den Handlungsspielraum der Category Manager über das Notwendige hinaus ein. Solche Empfehlungen müssen ihre Wurzeln in dem fehlenden ökonomischen Sachverstand haben, was Category Management anbelangt, und in einem Sicherheitsverständnis, das sich durch das tatsächliche Verhalten, so wie es über mehr als eineinhalb Jahrzehnte in der Category-Management-Praxis zu beobachten ist, nicht rechtfertigen lässt.“
Man könne, so der Experte, inzwischen bei vielen Category Managern eine hohe Verunsicherung und die Neigung feststellen, auf Category-Management-Aktivität en zu verzichten oder diese zu reduzieren. Klare und aufklärende Worte des Bundeskartellamtes seien in dieser Situation gefragt.
Den vollständigen Fachbeitrag lesen Sie in der heute erschienenen Ausgabe 3-2013 von absatzwirtschaft – Zeitschrift für Marketing.