Gegenstand des Verfahrens ist eine Folge der RTL-Reality-Show aus dem Jahr 2014. Die Teilnehmer im australischen Busch hatten tagelang nur Bohnen und Reis zu essen bekommen. Die Pick up-Riegel des Keksherstellers Bahlsen bekamen sie als Belohnung für bestandene Dschungelprüfungen. Bahlsen ist seit mehreren Jahren Werbepartner des Dschungelcamps.
Wie verschiedene Medien mit Berufung auf die dpa melden, habe die Niedersächsische Landesmedienanstalt nun jedoch eine Szene beanstandet, in der die Marke zu stark herausgestellt werde. Dabei riechen die Protagonisten „verträumt“ an dem Produkt. Kriterien für eine zu starke Herausstellung sind etwa die Dauer und Frequenz der Sichtbarkeit des Produkts oder wie sehr es die Kameraeinstellung dominiere. Auch eine zu starke positive Bewertung durch die Protagonisten, wie im vorliegenden Fall vermeintlich geschehen, könnte kritisch sein.
Der Sender wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Fall äußern.