Zur Begründung heißt es: „Bei den geprüften Werbemaßnahmen handelt es sich aus Sicht des Werberats nicht um Werbung, die zielgerichtet Kinder anspricht. Zwar interessiert die Fußball-Europameisterschaft sicherlich auch Kinder und Jugendliche. Sie richtet sich aber in erster Linie an Erwachsene.“ Zudem sei die Mehrheit der Fernsehzuschauer bei häufig ab 21 Uhr gesendeten Live-Übertragungen volljährig. Und auch bei den Spielern der deutschen Nationalmannschaft, die Coca-Cola als Testimonials verpflichtet hatte, habe es sich „keinesfalls um Idole, die vorrangig Kinder ansprechen“ gehandelt. Die in der Coca-Cola-Werbung verwendeten Sammelbilder dürften aufgrund ihrer künstlerischen, leicht verfremdeten Gestaltung sogar im Vergleich zu den üblichen Panini-Sammelbildern noch stärker geeignet sein, Erwachsene anzusprechen, so der Werberat.
Foodwatch und die Deutsche Diabetes Gesellschaft hatten in ihrer Beschwerde argumentiert, dass die Sammeldosen-Aktion in erster Linie Kinder ansprechen zu einem gesundheitsschädlichen Umgang mit Lebensmitteln animieren und dies auch damit begründet, dass in der Kampagne die Adressaten geduzt würden. Der Werberat stellt dazu klar: „Eine direkte Kaufaufforderung an Kinder ergibt sich nicht aus der Verwendung des Pronomens ‚Du‘. Das Duzen ist mittlerweile in der Gesellschaft, aber auch in der Werbung, wie zahlreiche Beispiele belegen, umfassend üblich. Erst recht gilt dies für ein Produkt, das vom Verbraucher immer noch mit einem US-amerikanischen Umfeld verbunden wird, wo der Gebrauch des Vornamens bzw. des ‚Du‘ der Normalfall ist.“ Darüber hinaus seien die Spieler der Nationalmannschaft anders als in der Beschwerdeschrift behauptet „keine Vertrauenspersonen“, selbst wenn Kinder diese als Idole ansähen.
Weiterhin heißt es: „Die Werbemaßnahme steht auch nicht dem Erlernen einer ausgewogenen, gesunden Ernährung entgegen.“ Dazu müsse eine Kampagne das Ziel verfolgen, dass ein Produkt im Übermaß genossen werden oder in sonstiger Weise einer einseitigen, unausgewogenen Ernährung Vorschub geleistet werden solle: „Dies bedeutet aber nicht, dass Werbung nicht vermitteln darf, dass auch der Genuss von beispielsweise zuckerhaltigen
Getränken Teil einer gesunden und vernünftigen Ernährung sein kann, soweit dies in einem vernünftigen Ausmaß geschieht. Etwas anderes geht aus den hier vorliegenden Werbemaßnahmen nicht hervor.“
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