Geschlechterdiskriminierende Werbung zieht im ersten Halbjahr 2024 die meiste Kritik auf sich. So gingen 73 Beschwerdefälle auf diskriminierende und sexistische Inhalte zurück. Insgesamt haben sich 299 Personen an den Werberat gewendet, wie der Werberat am Montag mitteilte. Daraus ergaben sich 182 Fälle, über die der Werberat entscheiden musste (Einzelbeschwerden im ersten Halbjahr 2023: 353 zu 203 Fällen).
Jedoch gingen die Beschwerdefälle über geschlechterdiskriminierende Inhalte um 22 Prozent auf 73 zurück (Vorjahr: 93). In neun Fällen gelang es dem Werberat das Unternehmen davon zu überzeugen, die Werbung zu stoppen (8) beziehungsweise signifikant zu ändern (1), während bei 62 Fällen kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln erkannt wurde.
Lediglich zwei Unternehmen mussten für geschlechterdiskriminierende Werbung gerügt werden. „Es bestätigt sich damit der Trend, der bereits in den letzten Jahren zu erkennen war, dass Werbung auf Kosten anderer gesellschaftlich nicht mehr akzeptabel ist und Unternehmen deutlich sensibler agieren“, teilte der Werberat in einer Pressemitteilung mit.
Digitale Werbung weiterhin Spitzenreiter bei Beschwerden
Allerding stieg in der Kategorie „Diskriminierung von Personengruppen“ die Zahl der Fälle, in denen der Werberat angerufen wurde, leicht an – auch wenn auf niedrigem Niveau: Waren es im Vorjahreszeitraum 2023 noch 20 Beschwerdefälle, sind es in im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 22 Fälle gewesen. 19 Fälle wurden von der Kritik freigesprochen, während drei Werbungen gestoppt wurden.
Ähnlich liegt die Anzahl der Beschwerdefälle in der Kategorie Ethik und Moral. Hier waren es 24 Fälle (Vorjahreszeitraum: 25), wobei 19 Werbemaßnahmen nicht beanstandet wurden und in fünf Fällen eine Rücknahme der Werbung erreicht werden konnte. Gerügt werden musste in dieser Kategorie nicht.
Auch im Jahr 2024 bleibt digitale Werbung führend in der Beschwerdestatistik, mit insgesamt 49 gemeldeten Fällen (im Vorjahreszeitraum waren es 67). Innerhalb dieser Kategorie stand Werbung in sozialen Medien, durch Influencer oder auf den eigenen Kanälen der Unternehmen erneut besonders im Fokus der Kritik, mit 24 Fällen. Display-Werbung folgte mit 11 Fällen, während unternehmenseigene Webseiten 8 Beschwerden verursachten. Eine förmliche Rüge wurde jedoch für digitale Werbung bisher nicht ausgesprochen.
Dienstleistungswerbung rückt in den Fokus der Beschwerden
Auf dem zweiten Platz der Beschwerdekategorien nach Medien rangierte im ersten Halbjahr 2024 die Plakatwerbung mit 44 Fällen, dicht gefolgt von der TV-Werbung mit 40 Fällen. Auch in diesen Bereichen gab es bislang keine Rügen.
In den letzten Jahren standen vor allem Werbemaßnahmen des Handels, sowohl stationär als auch online, im Mittelpunkt der Beschwerden. Im ersten Halbjahr 2024 zogen jedoch Werbungen für sonstige Dienstleistungen mit 28 Fällen gleich.
Während die Beschwerdefälle im Handel im Vergleich zum Vorjahr um 24 Prozent deutlich zurückgingen, stiegen die Beschwerden im Dienstleistungssektor um 21 Prozent an. Besonders im Finanzdienstleistungssektor wurden mit 11 Beschwerden vergleichsweise viele Fälle verzeichnet. Insgesamt übersteigt die Zahl der Beschwerden zu einzelnen Dienstleistungen erstmals die des Handels.
Eine Rüge wurde für eine Handelswerbung aufgrund sexistischer Inhalte auf einem Lieferwagen ausgesprochen. Im Dienstleistungssektor musste bisher keine Werbemaßnahme gerügt werden.