Im Falle des Onlinehändlers Redcoon hatte die Selbstkontrollinstanz der deutschen Werbewirtschaft nach einer Vielzahl von Beschwerden aus der Bevölkerung über drei TV-Spots sowie drei Internetspots zu entscheiden.
Rein künstlicher Bezug zu den Produkten
Gerügt wurden die Werbung im Internet und zwei TV-Spots: Diese Werbemaßnahmen vermittelten den Eindruck, dass Frauen generell „billig“ und leicht verfügbar seien. Ein Bezug zu den vom Onlinehändler vertriebenen Produkten sei rein künstlich. Der Begriff „billig“ würde durchgehend mit sexuellen Anspielungen verbunden und dadurch doppeldeutig aufgeladen. Beim TV-Spot „Fußball“ sah der Werberat jedoch von einer Beanstandung ab. Hier würden Frauen nicht allgemein als „billig“ vorgeführt.
Frauen- und männerdiskriminierende Zigarettenwerbung
Weiterhin rügte der Deutsche Werberat das schweizerische Unternehmen Fred and Fly sàrl wegen frauen- und männerdiskriminierender Zigarettenwerbung. Auf Plakaten wirbt das Unternehmen in Deutschland mit nackten Personen, die nach Einschätzung der Selbstkontrollinstanz ohne jeden Produktbezug nur als Blickfang benutzt und dadurch auf ihre rein sexuelle Funktion reduziert würden: Eine nackte Frau verdeckt mit ihren Händen die Brüste, während Zigarettenpackungen ihren Schambereich abdecken. Ein nackter Mann hält Zigarettenpackungen vor sein Geschlechtsteil.
Der Werberat ist eine Institution von 41 Verbänden der Werbewirtschaft. Das Gremium wird in solchen Fällen tätig, die rechtlich nicht zu beanstanden sind, aber in der Bevölkerung als inakzeptabel kritisiert werden. Öffentliche Rügen braucht die Institution nur selten auszusprechen: In den meisten Fällen von Beanstandungen stellen die Unternehmen die Werbung ein oder ändern sie entsprechend.
(Deutscher Werberat / asc – Foto: Screenshot)