Der Deutsche Werberat hat zum zweiten Mal in diesem Jahr sechs öffentliche Rügen wegen sexistischer Werbung ausgesprochen. Bei drei der sechs Rügen handelt es sich um frauenherabwürdigende Motive auf Fahrzeugen, die übrigen drei sexistischen Motive sind auf einem Plakat, in einer Anzeige sowie in einer In-App-Werbung abgebildet.
Oft zeigen sich laut Werberat „eher kleinere Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe uneinsichtig und ändern oder stoppen ihre vom Werberat beanstandete Werbung nicht“. Die überwiegende Mehrheit der Werbetreibenden hingegen folge dem Votum der Selbstkontrolleinrichtung, wie die Durchsetzungsquote des Werberats belegt, die seit Jahren über 90 Prozent liegt.
Die nun erfolgten sechs Rügen im Überblick:
Garten- und Landschaftsgestaltung Grundemann
Die Firma Garten- und Landschaftsgestaltung Grundemann aus Frankfurt (Oder) in Brandenburg wirbt auf ihrem Fahrzeugheck mit dem vollflächigen Dekolleté einer nur in Dessous gekleideten Frau und dem Slogan „Wir erfüllen Ihre Träume!“. Nach Ansicht des Gremiums reduziert diese Werbung Frauen auf ihren Körper und würdigt sie damit herab. Zudem dient die Abbildung allein als Blickfang und steht in keinem Zusammenhang zu den angebotenen Dienstleistungen.
- Verstoß gegen Ziffer 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen
Viehtransporte Kellers
Der Deutsche Werberat hat sich nach 2017 erneut mit der Fahrzeugwerbung von Viehtransporte Kellers aus Düsseldorf befasst. Das gezeichnete weibliche Schwein wird in aufreizender Kleidung und Pose menschlich dargestellt. Zusammen mit dem Werbeslogan „Transport mit Leidenschaft“ führt dies zu einer Herabwürdigung von Frauen.
Das Werbemotiv war im Jahr 2017 bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem Deutschen Werberat, der sich damals gegen eine Beanstandung ausgesprochen hatte. Erneute Beschwerden, die eine stärkere Sensibilisierung und Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck bringen, haben den Werberat dazu veranlasst, den Fall wieder aufzugreifen und unter dem Gesichtspunkt der geänderten gesellschaftlichen Überzeugungen zu beanstanden.
- Verstoß gegen Ziffern 4 und 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen
Rohstoff-Recycling Gebrüder Gubisch
Die Fahrzeugwerbung der Rohstoff-Recycling Gebrüder Gubisch GmbH aus Zittau in Sachsen stuft das Gremium des Werberats ebenfalls als frauenherabwürdigend ein. Auf der Rückseite des Fahrzeugs ist eine Frau in Dessous und Hut abgebildet, die sich mit einer Zigarette in der Hand auf einer Couch räkelt und lasziv in die Kamera blickt. Der zugehörige Werbeslogan lautet: „Zu alt? Zu verbraucht? Zu abgeledert? – Wir entsorgen fast alles – auch Ihre ALTE (Couch:-)“. Das Wortspiel verstärkt den herabwürdigenden Eindruck und auch hier besteht kein Zusammenhang zur beworbenen Dienstleistung.
- Verstoß gegen Ziffern 4 und 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen
Clever & Clean
Die Clever & Clean GmbH und Co. KG aus dem nordrhein-westfälischen Titz wirbt für ihre Autowäsche auf einem Plakat mit der Comiczeichnung einer im Bikini posierenden Frau. Insbesondere durch die in Übergröße gezeichneten Brüste, die aufreizende Darstellung sowie ihre knappe Bekleidung werde die Frau laut Werberatsgremium auf ihre Sexualität reduziert und damit herabgewürdigt. Auch hier besteht zudem kein Zusammenhang zur beworbenen Dienstleistung.
- Verstoß gegen Ziffer 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen
Erdmann Brennholzservice
In der Anzeigenwerbung der Firma Erdmann Brennholzservice aus Reddelich in Mecklenburg-Vorpommern ist eine nackte Frau abgebildet, die sich zwei Holzscheite vor ihre Brüste hält. Das Motiv wird durch den Werbespruch „Wir sorgen für HOLZ vor Ihrer Hütte!“ ergänzt. Der Werberat bewertet dies als eine Reduzierung der abgebildeten Frau auf ihre sexuellen Reize, die hier allein als Blickfang ohne Bezug zum beworbenen Produkt eingesetzt wird.
- Verstoß gegen Ziffern 4 und 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen
WBC GmbH
Die Gremiumsmitglieder beurteilen die Werbung in einer App für Jagdwetter der WBC GmbH aus Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt ähnlich: Das Werbemotiv zeigt eine sitzende, nackte Frau, die mit einem Gewehr, an dem die beworbene Wärmebildkamera befestigt ist, ihre Brüste verdeckt. Der Werberat stuft auch diese Werbung als frauenherabwürdigend ein, auch hier besteht zudem kein Zusammenhang zum beworbenen Produkt.
- Verstoß gegen Ziffer 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen