Werberat rügt anstößige Kampagnen

Der Deutsche Werberat nahm im vergangenen Jahr mehr Beschwerden aus der Bevölkerung über Werbung entgegen als das Jahr zuvor. Insgesamt entschied er über 269 von Bürgern beanstandete Werbeaktivitäten.

Bei 82 dieser Kampagnen stellte das Gremium Mängel fest. Das entspricht einem Anstieg um 18 Prozent im Vergleich zu 2006. In drei Fällen kam es zur öffentlichen Rüge, weil die Unternehmen den Aufforderungen des Werberats zur Korrektur der Werbung nicht Folge leisteten. Alle drei im vergangenen Jahr verhängten Rügen betrafen den Vorwurf der Diskriminierung von Frauen. „Frauen sind nicht nur aufgrund ihrer Attraktivität ein beliebtes Werbemotiv, sie sind auch eine wichtige Kundengruppe“, erklärt Volker Nickel, Sprecher des Deutschen Werberats.

„Mittlerweile haben sich Frauen ihre Rechte innerhalb der Gesellschaft erkämpft und ihre Darstellung in der Werbung ist ein sehr sensibles Thema“, stellt Nickel fest. Rund 33 Prozent der beim Werberat eingegangenen Beschwerden seien 2007 auf derartige Vorwürfe zurückgegangen. „Die Zahl der Beschwerden über entwürdigende Werbung mit Frauen geht im Vergleich mit den Vorjahren aber weiter zurück“, schildert Nickel. Verantwortlich hierfür seien zwei Entwicklungen. Erstens sei die Sensibilität in der deutschen Wirtschaft in Bezug auf solche Themen sehr hoch. Zweitens wachse das Selbstbewusstsein der Frauen.

Obwohl Deutschland als liberale Gesellschaft zu bezeichnen sei, müsse sich die Werbung davor hüten, bestimmte Grenzen zu überschreiten, warnt Nickel. „Eine klare Definition dieser Grenze ist allerdings nicht möglich“, weiss der Experte. So sei beispielsweise das Auftauchen von nackter Haut noch kein ausschlaggebendes Kriterium für eine Kritik. „Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass diskriminierende Elemente in der Werbung enthalten sind“, ergänzt Nickel. Eine generelle Einschätzung sei aber nicht möglich. Ob eine Werbemaßnahme nicht akzeptabel sei, sei im jeweiligen Einzelfall separat zu entscheiden. „Wichtiges Kriterium dabei ist die Würde des Menschen, die in keinem Fall missachtet werden darf“, stellt Nickel klar.

In 187 von den insgesamt 269 von Bürgern eingereichten Beanstandungen wies der Werberat die Kritik hingegen als unbegründet ab. Diese würden sich überwiegend aus übertriebenen, zu extremen Ansichten der Beschwerdeführer ableiten, so das Argument des Gremiums. Bei den vom Werberat beanstandeten Kampagnen handle es sich laut Nickel großteils um Werbung, die von kleineren Unternehmen mit eher lokaler Bedeutung eingesetzt worden war. -pte/Foto: pixelio

www.werberat.de