Die 39 im ZAW zusammengeschlossenen Organisationen der werbenden Firmen, Werbemedien und Werbeagenturen werfen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) vor, offensichtlich billigend in Kauf zu nehmen, dass die Urheberrechtspläne von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin verfassungsrechtlich höchst bedenklich und mittelstandsfeindlich seien, der Rechtsunsicherheit Tür und Tor öffneten sowie den Lizenzverkehr im hohen Maße gefährdeten. Die Werbebranche fordert daher das Kabinett Schröder zur Besinnung und Abkehr vom Regierungsvorhaben auf, um Schaden von der deutschen Medien- und Werbewirtschaft abzuwenden.
Die Änderung des Urheberrechts richte sich einseitig an der Marktmacht der wenigen großen Medienhäuser aus. In der Praxis der Werbewirtschaft existierten aber die von der Bundesjustizministerin gebrandmarkten geschlossenen Verwertungsketten der großen Medienkonzerne nicht. Die vornehmlich mittelständisch geprägte Werbebranche hänge vielmehr von den Auftraggebern als eigentlichen Nutzern ab.
Die erhebliche Praxisferne komme insbesondere in der gesetzlichen Regelung zur so genannten „Angemessenheit“ übereinstimmend vereinbarter Vergütungen für kreative Leistungen zum Ausdruck. Durch die hierdurch erstmals beabsichtigte gesetzliche Preiskontrolle würden nicht nur die bereits abgeschlossenen Verträge mit den Vertragspartnern der Kreativen – wie Werbeagenturen, Werbefilmproduzenten und Bildagenturen – sondern auch die notwendigerweise hierauf aufbauenden Abmachungen mit den nachfolgenden Lizenzstufen sowie den eigentlichen Nutzern werblicher Leistungen (Medien, Werbungtreibende) entwertet. Permanente Anpassungsbegehren überforderten jedoch kleine und mittelständische Agenturen organisatorisch und finanziell. Sie verfügten in der Regel nicht über eigenständige Honorar- und Lizenzabteilungen.
Weil der Vergütungsanspruch der Kreativen künftig nicht nur gegen den Vertragspartner, sondern unmittelbar gegen jeden Nutzer gerichtet werden könnte, müssten sich Agenturen und Werbefilmproduzenten zudem doppelt absichern – gegenüber ihren Vertragspartnern auf der Kreativseite und auch gegenüber ihren Lizenznehmern, den werbenden Unternehmen sowie den Werbeträgern. Das treibe die ohnehin bei den Marktpartnern nicht durchsetzbaren Kosten hoch und senke damit die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Leistungsanbietern.
Letztlich lande die Streitfrage nach dem angemessenen Preis für eine Kreativleistung bei der Justiz. Richter müssten dann festlegen, was ihnen nicht nur fremd ist, sondern auch nicht ihrer Aufgabe entspreche. Tatsächlich werde mit der Änderung des Urheberrechts in der jetzt vorliegenden Form der Richter zum Preiskommissar degradiert, so der ZAW.
Eine ausführliche Analyse des Regierungsentwurfs aus der Sicht der Werbewirtschaft ist abrufbar unter der Rubrik Werberecht/Aktuelle Entwicklungen unter www.zaw.de und www.urheberrecht.org/UrhGE-2000