Die Werbung für die 16-Gigabyte-Geräte sei irreführend, bemängeln die Kläger. Kunden seien sich beim Kauf der Geräte nicht darüber im Klaren, dass die notwendige Software bereits 23,1 Prozent des internen Speichers besetze. Die Kläger – laut der US-Site Siliconbeat zwei US-Kunden – hoffen darauf, weitere unzufriedene Kunden hinter sich versammeln zu können. Eigenen Angaben zufolge soll das neue Betriebssystem bereits auf 64 Prozent der kompatiblen Apple-Geräte installiert sein. Das Unternehmen feiert auf der eigenen Website den „größten iOS Release aller Zeiten“.
Darüber hinaus kritisieren die Kläger, der Konzern nutze die Speicherknappheit letztlich, um auf kostenpflichtige Erweiterungsmöglichkeiten wie der iCloud-Lösung, hinzuweisen.
Gericht wies Speicherklage bereits 2012 ab
Eine Sammelklage könnte für Apple zwar unangenehm werden, die Aussichten auf Erfolg der Kläger scheinen jedoch gering. Hersteller sehen sich öfter mit Klagen zu Produktangaben konfrontiert. Laut Siliconbeat reichten Kunden 2012 schon mal Beschwerde wegen falscher Angaben zur Speicherkapazitäten ein. Damals ging es um den iPod, die Klage wurde jedoch zurückgewiesen.