Fällt die WLAN-Störerhaftung, können Anbieter von WLAN-Hotspots nicht mehr für Urheberrechtsverletzungen durch andere Nutzer ihres Internet-Zugangs haftbar gemacht werden. Das in dieser Form international einmalige Rechtskonstrukt gilt als das größte Hemmnis beim Aufbau einer flächendeckenden Hotspot-Landschaft in Deutschland. Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“, das heute im Bundestag auf der Agenda steht, soll den Wegfall der WLAN-Störerhaftung für private und gewerbliche Hotspot-Anbieter regeln.
Große Mehrheit für die gesetzliche Neuregelung
85 Prozent der Befragten begrüßen die geplante Abschaffung der WLAN-Störerhaftung. Für einen Großteil endet damit endlich eine lange Wartezeit: „Dieser Schritt war längst überfällig“, betont gar die Hälfte der Teilnehmer. Demgegenüber steht ein nahezu verschwindend kleiner Anteil an Gegnern der Gesetzesinitiative: 3,5 Prozent sehen den Wegfall der WLAN-Störerhaftung eher negativ oder sind komplett dagegen. 70 Prozent der Skeptiker sind der Meinung, dass ohne WLAN-Störerhaftung Kriminelle unerkannt ins Internet gelangen würden, 65 % befürchten mehr illegales Filesharing. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die das Marktforschungsinstitut GfK im Auftrag des Netzwerkherstellers LANCOM Systems im Mai 2016 durchgeführt hat. Befragt wurden 1.004 Konsumenten ab 14 Jahren, die einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung bilden.
Klare Erwartungshaltung: Hotspot-Netz wird dichter
Mit dem Wegfall der WLAN-Störerhaftung wird sich die Hotspot-Landschaft in Deutschland schnell zum Positiven verändern, meint die Hälfte der Umfrageteilnehmer: Über die Hälfte geht davon aus, dass es schon in naher Zukunft wesentlich mehr Hotspots geben wird als bisher. Vor allem gastronomische Betriebe und Dienstleister werden mehr Hotspots zur Verfügung stellen, erwarten 50 Prozent. Privatleute werden allerdings zögerlicher eingeschätzt: Dass auch diese ihr WLAN öffnen werden, vermuten lediglich 20 Prozent. Nur rund 12 Prozent der Befragten wiederum sind der Meinung, dass die gesetzliche Neuregelung keine Auswirkung auf die Hotspot-Situation in Deutschland haben wird.
Zurückhaltung bei privaten Hotspots
Bei der Öffnung ihrer eigenen, privaten Netze sind die Teilnehmer zögerlich: Nur 6 Prozent sind fest entschlossen, ihr WLAN für andere Nutzer zur Verfügung zu stellen. Demgegenüber steht mit 58 Prozent eine klare Mehrheit, die ihr Netz keinesfalls für andere zugänglich machen möchte. Sie begründen dies vor allem mit der Angst um den Schutz ihrer privaten Daten. Jeder Vierte wiederum möchte seine Bandbreite nicht mit anderen teilen.
Nachfrage nach Hotspots steigt
Mit der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung wird es einfacher, offene WLAN-Netze anzubieten. Doch werden diese Hotspots dann auch in Anspruch genommen? Insgesamt 61 Prozent der Befragten geben an, WLAN-Hotspots nutzen zu wollen. Ein Viertel nutzt bereits heute gerne WLAN Hotspots und möchte dies auch weiterhin tun, jeder Dritte hat dies vor. Es gibt unter den Befragten aber auch einige, die angeben, keinen Bedarf an WLAN Hotspots zu haben und einen kleinen Anteil, der aus Sicherheitsbedenken von einer Nutzung absehen will.