In geschlossenen Räumen darf in manchen Bundesländern Deutschlands nicht mehr geraucht werden. Nun soll auch der Außenwerbung und Kinowerbung ein Riegel vorgeschoben werden.“Der entsprechende Gesetzentwurf wird in Kürze im Kabinett behandelt“, sagte Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Das geplante Tabakwerbeverbot ab 2020 schließt dem Bericht zufolge auch E-Zigaretten ein und erstreckt sich auf Außenflächen wie Plakatwände oder Litfaßsäulen. Das Werbeverbot in Kinos solle bei allen Filmen gelten, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind, was der überwiegende Teil der Filme ist.
ZAW äußert scharfe Kritik
„Ein Totalverbot der Tabakwerbung wäre ein Eingriff in den Werbemarkt von bislang nicht gekannter Tiefe“, sagt ZAW-Hauptgeschäftsführer Manfred Parteina, „dem stünden keine gesundheits- oder verbraucherschützenden Wirkungen gegenüber. Ein Werbeverbot wird niemanden veranlassen, mit dem Rauchen aufzuhören oder gar nicht erst anzufangen.“ Gleichzeitig sieht der ZAW die Gefahr einer erheblichen Signalwirkung auch auf andere Branchen. „Bei der Debatte über das Tabakwerbeverbot geht es auch um eine branchenübergreifende ordnungspolitische Grundsatzentscheidung“, so Parteina. Es gäbe laut ZAW auch kein sachliches Argument, die Ausschaltung der Tabakwerbung politisch oder gesellschaftlich zu befürworten.
Auch der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat die Pläne der Bundesregierung für ein Werbeverbot für Zigaretten auf Plakaten und in Kinos als „völlig überzogen“ kritisiert. „Zigaretten sind ein legales Produkt, für das Unternehmen auch legal werben können müssen“, sagte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke am Samstag der Nachrichtenagentur AFP.