Der ehemalige Weltmarktführer fing Ende des vorletzten Jahrhunderts revolutionär an. Der Erfinder der Marke, George Eastman, revolutionierte mit dem Rollfilm die Fotografie und mit seinem Auftritt das Markenwesen. Der ersten Kamera mit Rollfilm, die den Weg zur Fotografie für jedermann ebnete, gab er den Namen Kodak.
Eastman wählte damit als Erster einen reinen Kunstnamen, der bei der Einführung keinerlei Assoziationen erzeugte und sich nicht an Abkürzungen oder bekannte Lexeme anlehnte. Eastmans eigenen Aussagen nach sollte der Name vor allem drei Kriterien erfüllen: Er sollte auffallen, in möglichst vielen Sprachen einfach auszusprechen und leicht zu merken sein. Auffallen tat der Name allein schon durch die zweimalige Nutzung des Buchstabens „K“, der in der englischen Sprache seltener genutzt wird.
Das war bahnbrechend in einer Epoche, in der als Markennamen entweder Familiennamen, Herkunftsnamen oder symbolische Namen wie Triumph, Victoria und Löwenbräu gewählt wurden oder sie – recht neu zu der Zeit – aus Abkürzungen abgeleitet wurden, wie Aspirin oder Palmin.
Wortmarken wie Kodak waren nicht erlaubt
In Deutschland wurde der Name Kodak bereits am 18. August 1890 als Marke angemeldet. Allerdings erlaubte das Reichsgesetz über den Markenschutz von 1874 noch keine reinen Wortmarken. So erfolgte die endgültige Eintragung in das Reichswarenzeichenregister erst am 5. April 1895, nachdem 1894 das neue Gesetz zum Schutz von „Waarenzeichen“ auch dieser Markenform Schutz gewährte.
Obwohl die Kodak Eastman Company 1975 die Digitalkamera erfand, scheiterte das Unternehmen an der Digitalfotografie und musste sein Kerngeschäft, Filme und Filmentwicklungen, aufgeben. Es konzentriert sich nach zwischenzeitlicher Insolvenz im Jahr 2012 heute deutlich verkleinert auf Druckertechnik. In Europa vertreibt das Lizenzunternehmen Kodak Alaris unter der Marke Kodak Moments noch Fotobücher und ähnliche Produkte.