Der Fön oder auch Foen schreibt sich ohne „h“; denn er bezeichnet keinen warmen Fallwind (der schreibt sich „Föhn“), sondern eine Marke für elektrische Haartrockner. Der Begriff Fön wurde zunächst als Wort-Bild-Marke am 16. Oktober 1908 von der Berliner Firma Sanitas registriert. Diese produzierte bereits um die Jahrhundertwende die ersten noch sehr klobigen, elektrischen Haartrockner.
Das Unternehmen wurde 1957 von der AEG gekauft und damit auch die Markenrechte an Fön. AEG ging 1985 an die Daimler Benz AG und Mitte der 90er Jahre an Electrolux. Dort landeten auch die Markenrechte. Heute lizenziert Electrolux die Marken AEG und Fön, sodass es immer noch AEG-Fön(e) zu kaufen gibt.
Ohne Lizenz muss der Fön ein „Haartrockner“ sein
Auch wenn jeder von Fön oder Föhn spricht, müssen alle anderen Hersteller und Importeure von Haartrocknern auf dieses Wort verzichten. Auf den Verpackungen steht dann Haartrockner oder Dryer; bis in die 50er Jahre wurde auch noch das Wort „Heißluftdusche“ verwendet.
Es gibt heute sogar wieder eine Firma Sanitas, die neben medizinischen Geräten auch Haartrockner vertreibt. Doch selbst dieses Unternehmen darf seine Geräte nicht Fön nennen.
„Föhnen“ steht seit langem im Duden
Durch den generischen Gebrauch des Markennamens, der sich natürlich an den meteorologischen Wind anlehnt, ist der Markenschutz allerdings stark geschwächt. Es kann heute niemandem mehr untersagt werden zu sagen: „Ich föhne mir die Haare“; zumal „föhnen“ bereits seit vielen Jahren im Duden als reguläres Verb geführt wird.
Die Verbalisierung von Markennamen ist ein seltenes Phänomen. Allerdings beschränkt es sich in diesem Fall auf den deutschsprachigen Raum, ähnlich wie „to hoover“ für Staubsaugen auf den englischen Sprachraum. International gebräuchlich hingegen sind aktuelle markenbasierte Verben wie „googeln“ (to google) oder „skypen“ (to skype).
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