Gesellschaftsstruktur zementiert VW-Strukturprobleme
Das chronische Produktivitätsproblem bei VW-Pkw ist eine Folge seiner Gesellschaftsform. Die stärkste Persönlichkeit im VW-Konzern ist der Betriebsratsvorsitzende. Aufgrund der deutschen Mitbestimmung verfügt der Betriebsratsvorsitzende Osterloh mit seinen Mitstreitern über 50 Prozent der Sitze im Aufsichtsrat. Zusätzlich hat das Land Niedersachen drei Aufsichtsratsmandate aufgrund seines 20 Prozentigen Anteils an den VW-Stammaktien. Betriebsrat und Ministerpräsident blockieren damit in einer Art „unheiligen“ Allianz alle Bemühungen, etwa Komponentenwerke in Niedersachsen aus dem Konzern auszugliedern und zu verselbstständigen, um die Kostenposition zu verbessern. Alles was die Wahl des niedersächsischen Ministerpräsidenten und Betriebsratsvorsitzenden Osterloh gefährden könnte, wird aus dem wichtigsten Gremium des Unternehmens, des Aufsichtsrats blockiert. VW ist gefangen in seiner Gesellschafterstruktur.
Der Diesel-Skandal ist mit viel Geld lösbar. Es ist eine Zeitfrage bis entweder außergerichtliche oder gerichtliche Lösungen gefunden werden. Wenn sie auch teuer sein mögen, so ist das Risiko für den Konzern bei diesem „Einmalproblem“ deutlich geringer als bei seinem „chronischen Problem“. Wichtig ist aber – bei all dem Neubruch unter Müller auch die gesellschaftsrechtliche Ausrichtung des Konzerns. Deutsche Paritätische Mitbestimmung, VW-Gesetz und der Stammaktien besitzt des Landes Niedersachen sind für ein gesundes Unternehmen nicht miteinander vereinbar.