Sowohl das geplante Verbot von regionalisierter TV-Werbung, welches auf der Kultusministerkonferenz beschlossen werden und mit Festschreibung im 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum 01.01.2016 in Kraft treten soll, als auch die immer wieder geforderte Einschränkung der Werbe- und Sponsoringmöglichkeiten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk würden der deutschen Werbe- und Medienwirtschaft aus Sicht der beiden Branchenverbände deutlichen Schaden zufügen.
„Wenn die Ministerpräsidenten nun ein Verbot regionaler TV-Werbung gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 17. Dezember 2014 betreiben, wird dies dem deutschen Werbemarkt langfristigen Schaden zufügen“, erklärt OMG-Sprecher Klaus-Peter Schulz. „Durch die Digitalisierung haben sich die Marktverhältnisse und -bedingungen grundsätzlich geändert. Dieser regulatorische Eingriff durch eine rückwärtsgewandte Medienpolitik würde deutsche Anbieter im Wettbewerb mit den globalen Playern, die keinerlei Vorgaben unterliegen, klar diskriminieren.“
Geforderte Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen TV
Auch das von einigen Politikern immer wieder geforderte Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen TV und Radio wird von OWM und OMG klar abgelehnt. Joachim Schütz, Geschäftsführer der OWM meint dazu: „Die Werbe- und Sponsoringmöglichkeiten in ARD und ZDF sind elementar wichtig für viele werbende Unternehmen. Ein Verbot schädigt in erster Linie den werbenden Mittelstand in den Regionen und verwehrt diesen für die deutsche Wirtschaftskraft bedeutenden Unternehmen den Zugang zu hochwertigen Programmumfeldern und damit zu wichtigen Bevölkerungsgruppen.“ Beide Verbände fordern daher die Politik auf, die Weichen zugunsten einer zukunftsorientierten Medienpolitik zu stellen, die nicht von mehr, sondern von weniger Regulierung geprägt ist, und die die Interessen der deutschen Medien, Agenturen und werbenden Unternehmen berücksichtigt.