Verhaftet wegen des Verdachts auf indirektes Ambush Marketing

Bei der Fußball-Weltmeisterschaft (WM) in Südafrika wurden 35 niederländische „Beer Babes“ verhaftet, die in orangefarbenen Kleidern der Brauerei „Bavaria“ auftraten. Die Brauerei gehörte nicht zu den offiziellen Sponsoren. In Südafrika waren zahlreiche Gesetze verschärft worden, um „Ambush Marketing“ zu verhindern. Unter diesen Fachbegriff fallen alle unerlaubten Werbeaktionen bei Großveranstaltungen wie der WM.

von Holger Gauß

Unternehmen treten beim direkten Ambush Marketing als angebliche Sponsoren auf. Das indirekte Ambush Marketing erfasst alle sonstigen Werbemaßnahmen. Das deutsche Recht gewährt nur begrenzt Schutz. Marken, Werktitel und das Urheberrecht bieten Schutz für Namen und Logos der Veranstaltungen. Bei Aktionen wie den „Beer Babes“ werden diese aber gerade nicht genutzt. Auch das Wettbewerbsrecht bietet nur in Ausnahmefällen Schutz, etwa wenn der „Ambusher“ als offizieller Sponsor auftritt oder solche Sponsoren behindert.

Daher wurden bei der Fußball-Weltmeisterschaft im Jahr 2006 in Deutschland „Bannmeilen“ zur Erweiterung des Hausrechts der Stadienbetreiber eingerichtet, um Zuschauer abzuweisen, die offensichtliche Werbezwecke verfolgten. Ein Zutritt trotz Hausverbots kann in Deutschland strafrechtlich als Hausfriedensbruch geahndet werden. Unternehmen sollten sich vorab über die Zulässigkeit der geplanten Aktion im Gastgeberland und die Möglichkeit der Durchsetzung des Hausrechts der Stadienbetreiber informieren, um eine Verhaftung ihrer Werbeträger zu vermeiden.

Dr. Holger Gauß ist Rechtsanwalt der Kanzlei Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser.

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