Wer in einer Wirtschaft irgendwo in Deutschland ein „Spezi“ bestellt, bekommt eine Mischung aus Orangenlimonade und Cola vorgesetzt – egal von welcher Firma. Denn der Begriff hat sich seit vielen Jahren für jede Form des bräunlichen Mischgetränks durchgesetzt. Dabei gibt es in Bayern zwei Brauereien, die ihre prickelnde Brause explizit unter dem Namen „Spezi“ vertreiben. Jahrzehntelang ging diese Koexistenz gut, doch nun musste ein Gericht entscheiden: Darf auch die große Paulaner-Brauerei aus München ihr Produkt „Spezi“ nennen oder steht das nur der kleinen Brauerei Riegele aus Augsburg zu?
Die Münchner dürfen, entschied das Landgericht München I am Dienstag. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Es geht um viel Geld: Der Streitwert in dem Zivilprozess lag bei rund zehn Millionen Euro.
Eingetragenes Warenzeichen seit den 1950er Jahren
Wenn auch über den richtigen Artikel trefflich diskutiert werden kann – „der“ und „das“ Spezi sind am geläufigsten, aber auch „die“ Spezi lässt sich nachweisen –, herrscht bei einem Einigkeit: „Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat“, sagte Co-Geschäftsführer Sebastian Priller-Riegele nach der mündlichen Gerichtsverhandlung im Sommer. Schon Mitte der 1950er Jahre hatten die Mittelständler das Warenzeichen „Spezi“ eintragen lassen, die Konkurrenz aus Oberbayern kam in den 60ern auf den Markt.
Der Riegele-Slogan damals: „Ein Spezi muss dabei sein.“ Eine Namenswahl mit Augenzwinkern, ist ein Spezi in Süddeutschland doch eine Bezeichnung für einen guten Kumpel. Doch mit der großen Konkurrenz aus München waren die Augsburger zuletzt nicht mehr gut Freund. Die Brauerei wollte eine neue Lizenzvereinbarung abschließen und somit Geld dafür bekommen, dass „Paulaner Spezi“ auch weiterhin unter diesem Namen vertrieben werden darf. Nach Ansicht der Münchner eine Forderung ohne rechtliche Grundlage, weswegen sie eine Feststellungsklage einreichten.
Kompliziert machten die Lage nicht nur diverse Rechtsnachfolgen und Übertragungen bei Paulaner, sondern auch eine Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG. Während Riegele zum einen die Rechtsnachfolge der heutigen Paulaner-Gruppe bezweifelte, sah sie zum anderen diese Vereinbarung als Lizenzvertrag an, den man nun – verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag – gekündigt habe.
Paulaner erachtete so eine Lizenz dagegen nicht für notwendig, weil man 1974 nur vereinbart habe, die beiden Spezi-Getränke voneinander abzugrenzen und sie nebeneinander existieren zu lassen. Von einem Lizenzvertrag sei keine Rede gewesen, hieß es.
Gericht: Vereinbarung aus dem Jahr 1974 besteht fort
Dieser Sichtweise schloss sich nun das Landgericht München I an, das neben der Rechtsnachfolge auch den Fortbestand der Vereinbarung bejahte. Zudem sei die Vereinbarung als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung auszulegen, mit der eine endgültige Beilegung bestehender Streitigkeiten zwischen den Parteien beabsichtigt gewesen sei. Im Vertrauen darauf habe Paulaner erheblich in die Marke investiert.
Solche Abgrenzungsvereinbarungen seien ordentlich nicht kündbar, und für eine außerordentliche Kündigung habe Paulaner keinen Anlass gegeben, erläuterte die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer.
„Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist“, kommentierte Paulaner-Sprecherin Birgit Zacher die Entscheidung. „Jedes hat seinen Geschmack, jedes seine Fans, und jetzt hat jedes seinen Platz.“ Um die 900.000 Hektoliter produziert Paulaner jährlich von seinem Mischgetränk, das sind umgerechnet rund 180 Millionen der beliebten Halbliter-Flaschen.
Riegele erwägt Anfechtung des Urteils
Priller-Riegele bewertete das Urteil hingegen als „nicht nachvollziehbar“. Man sei nach wie vor der Meinung, dass es legitim sei, dass Paulaner sich an den Kosten der Markenpflege beteilige. Daher wolle man die Urteilsbegründung nun in Ruhe prüfen. „Uns war von vornherein klar, dass dieses Verfahren über mehrere Instanzen gehen könnte“, sagte der Junior-Chef der „Augsburger Allgemeinen“.
Damit könnte Paulaner doch noch das Schicksal drohen, entweder viel Geld zahlen oder über einen alternativen Namen nachdenken zu müssen. Eine andere Brauerei aus Augsburg hat das Problem übrigens von vornherein geschickt umgangen: Sie hat ihren Cola-Orangen-Mix „Bazi“ genannt. Für alle Norddeutschen: Damit ist im Bairischen – durchaus auch liebevoll – ein durchtriebenes Schlitzohr oder ein pfiffiger Schlingel gemeint.
Von Elke Richter, dpa