Geklagt hatte wieder einmal der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb, der eine ganze Reihe von Influencern in Schleichwerbe-Prozesse verstrickt hat, u.a. auch Cathy Hummels, Ehefrau des Nationalspielers Mats Hummels. Im Fall von Pamela Reif, die sich auf Instagram vor allem mit Fitness- und Badebekleidung inszeniert, argumentierte das Landgericht Karlsruhe: „Der kommerzielle Zweck muss kenntlich gemacht werden.“ Vor allem junge Menschen unter Reifs Followern müssten vor unlauterer Werbung geschützt werden.
Reif hatte in der Verhandlung erklärt, sie trenne zwischen bezahlter Werbung für Produkte und privaten Posts. Das Gerichts hält eine solche Trennung aber für nicht möglich: „Das Geschäftsmodell basiert darauf, privat und geschäftlich zu vermischen.“ Die Richter erklärten allerdings auch, Reif stehe der Weg zum Bundesgerichtshof offen. Ihre Anwälte haben zunächst ankündigt, vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in Berufung zu gehen. Mit 4,1 Mio. Abonnenten zählt Reif zur Spitzengruppe der Influencer in Deutschland. Auf Instagram äußerte sie sich zu ihrer Niederlage vor Gericht:
Vor dem Münchner Landgericht läuft parallel ein ganz ähnlicher Prozess gegen die Influencerin Cathy Hummels. Diese hatte vor Gericht argumentiert, sie sehe sich als „lebende Frauenzeitschrift“ und habe die angegriffenen Beiträge keine Gegenleistungen der Hersteller erhalten, weswegen es sich aus ihrer Sicht auch nicht um Werbung handelt. Die Münchner Richterin ließ, im Gegensatz zum Karlsruher Gericht durchblicken, dass sie geneigt ist, dieser Argumentation zu folgen. Ein Urteil im Fall Hummels wird Ende April erwartet.
Ein Urteil gab es bereits im Fall Vreni Frost: Darin hatte das Kammergericht Berlin die einstweilige Verfügung gegen ein Posting von ihr zurückgenommen. In der Urteilsbegründung hieß es, dass nicht jeder Instagram-Post automatisch Werbung sei.