Doch wie wirken sich die angestrebten Änderungen künftig tatsächlich aus? „Der Entwurf streicht das sogenannte „Listenprivileg“. Danach dürfen bestimmte in Listen zusammengefasste Daten einer Personengruppe bislang zu Werbezwecken genutzt und auch an andere Unternehmen weitergegeben werden. Es sei denn, der Betroffene hat dem zuvor widersprochen“, erklärt Rechtsanwalt Ingo Schöttler, LL.M. von der Kanzlei Rödl & Partner in Nürnberg.
In Zukunft soll die Weitergabe der Daten an andere Unternehmen grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Ein Ausnahme liegt vor, wenn der Betroffene ausdrücklich vorher schriftlich einwilligt. Eine weitere Ausnahme soll es nur noch im rein karitativen Bereich der Spendenwerbung geben. Untersagt der Gesetzgeber künftig tatsächlich die Weitergabe von persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Geburtstag und Berufsbezeichnung an andere Unternehmen, so befürchtet die Branche große Probleme bei der Akquisition von Neukunden: Ein Unternehmer darf Neukunden nur dann noch per Mailing akquirieren, wenn er zuvor Adressdaten erworben hat, bei denen der Betroffene ausdrücklich in Werbung durch bestimmte „fremde“ Unternehmen eingewilligt hat.
Marko Reiß von Team Go Direct betreut deutschlandweit Kunden wie Freenet, Metro Cash & Carry Deutschland, OTTO Media, die Praktiker Bau- und Heimwerker AG und Acer Computer. „Das ist doch das Gleiche, als wenn man das Medium E-Mail abschaffen würde, nur weil es einige Wenige gibt, die unsere Mailboxen mit Spam verseuchen“, protestiert der Geschäftsführer der Hamburger Dialogmarketingagentur. Mit der Umsetzung des Entwurfs zäume man das Pferd von hinten auf. Man müsse Wege finden, die schwarzen Schafe aus dem Verkehr zu ziehen, ohne dabei gleich die komplette Direktmarketingbranche zu zerstören.
Der Dienstleister befragte Verbraucher mit dem Online-Panel mafo.de. Danach lesen 83,1 Prozent der Kunden gerne Werbeprospekte. Knapp vier Fünftel (78,8 Prozent) finden persönliche Angebote per Post oder auch per E-Mail sogar wichtig. Und 91,6 Prozent der Befragten fordern die Einführung einer stärkeren, juristischen Sanktionierung von Datenschutzverstößen. Der Gesetzentwurf äußert sich diesbezüglich aber eher zurückhaltend: Neben der Einführung einer Melde- und Informationspflicht sieht er nur eine moderate Erhöhung des Bußgeldrahmens vor.