Ein mal im Jahr befragt der Verband der Unternehmerinnen (VdU) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bank seine Mitglieder. Die Ergebnisse der diesjährigen Umfrage stellten die Verantwortlichen am Dienstag in Berlin vor.
Selbstständigkeit wegen der Familie
Rund 40 Prozent der Arbeitgeberinnen gaben demnach an, Unternehmertum und Elternschaft ließen sich besonders gut vereinbaren. Für 14 Prozent war die Familiengründung sogar der Auslöser für die Selbstständigkeit. Zwei Drittel aller Unternehmerinnen sind Mütter, jede Zehnte hat drei oder mehr Kinder.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie funktioniert dabei aber nicht für jede einwandfrei. Immerhin elf Prozent sagten, die Selbstständigkeit habe sie von der Familiengründung abgehalten. Dabei ist auch in den Familien der Unternehmerinnen die Elternzeit überwiegend eine Angelegenheit der Frauen: 57 Prozent übernehmen die Kinderbetreuung größtenteils selbst, in nur jeder zwanzigsten Familie übernimmt der Partner komplett diese Aufgabe.
Gesetzliche Regelarbeitszeit widerspricht dem Gedanken der Flexibilität
Um den Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, setzen laut Umfrage mehr als drei Viertel der Unternehmerinnen auf flexible Arbeitszeiten. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hilft nicht nur den Müttern und Vätern, zufriedene Arbeitnehmer liegen im ureigensten Interesse des Unternehmens“, sagt Martina Eich-Ehren, Managing Director bei der Deutschen Bank und für die Zusammenarbeit mit dem VdU verantwortlich. „Kinder dürfen kein Grund für einen Karriereknick sein, ganz egal ob im Kleinunternehmen oder im Konzern.“
Die Einführung einer Regelarbeitszeit von wöchentlich 32 Stunden hält die große Mehrheit der Befragten allerdings nicht für dringlich. „Unternehmerinnen finden jetzt bereits maßgeschneiderte Lösungen für flexible Arbeitszeiten und Home Office in ihren Betrieben. Eine gesetzlich geregelte Familienarbeitszeit widerspricht dem Gedanken der Flexibilität und wäre eine staatliche Bevormundung“, sagt VdU-Präsidentin Stefanie Bschorr.
Lohnlücke nicht mit Entgeltgleichheitsgesetz bekämpfen
Auch im Bezug auf die Entgeltlücke von 22 Prozent zwischen Männern und Frauen zeigen sich die Unternehmerinnen gesetzlichen Regelungen gegenüber skeptisch. Mit dem Gesetz würde die Offenlegung der Gehaltsstrukturen zur Pflicht.
Zwar hält ein Drittel der Befragten das in der Politik diskutierte Entgeltgleichheitsgesetz für die geeignete Lösung. Der Rest bewertet es als bürokratischen Aufwand mit negativen Auswirkungen auf den Betriebsfrieden und die unternehmerische Entscheidungsfreiheit. „Das geplante Entgeltgleichheitsgesetz ist marktfern und mittelstandsfeindlich, es führt zu erheblichem bürokratischen Aufwand ohne wesentliche Effekte auf die Lohnlücke“, so VdU-Präsidentin Bschorr. Ein Großteil der Unternehmerinnen möchte stattdessen Frauen für Berufe in Hochlohnbranchen gewinnen und die vollzeitnahe Berufstätigkeit sowie den schnellen Wiedereinstieg nach Erwerbspausen fördern.