Die Vorankündigung der Woche: Bald ist wieder Marken-Award
Der Marken-Award 2017 steht kurz vor der Tür. In den Kategorien Marken-Dehnung, Marken-Relaunch, Marken-Digitalisierung und Marken-Momentum sind nun zehn Marken im Rennen um die Preise. Die Verleihung ist am 14.3.2017 in Düsseldorf. Wer sind die Finalisten und was macht sie so besonders?
Nominiert in der Kategorie „Beste Marken-Dehnung“ sind Soldan/Em-eukal und Eckes-Granini/Die Limo. „Bester Marken-Relaunch“ sind die Nominierten: thyssenkrupp, 1. FC Köln und Gewandhausorchester. Für „Bestes Markenmomentum“ gehen Ritter Sport, Emmi und Frosta ins Rennen. Und in der neuen Kategorie Beste Marken-Digitalisierung ist die Digitalmarke nuwena/bilou nominiert, die von Bibi, Youtube-Star von BibisBeautyPalace stammt. Und die Traditionsmarke Berentzen. Alles rund um den Marken-Award finden Sie hier.
Der Tag der Woche: Weltfrauentag
In dieser Woche war der internationale Frauentag, der weltweit auf die Rechte der Frauen aufmerksam machen soll. In Deutschland sind sechs von zehn Bürgern der Meinung, dass es im Land noch an Gleichberechtigung hinsichtlich sozialer, politischer und wirtschaftlicher Rechte mangelt. Das ergab eine internationale Umfrage von Ipsos in 24 Ländern. Bezogen auf das eigene Leben gaben jedoch knapp zwei Drittel der deutschen Frauen an, mit Männern vollkommen gleichberechtigt zu sein.
Die Debatte der Woche: Das verpixelte Foto
Der mutmaßliche Mörder von Herne, der im Verdacht steht einen neunjährigen Jungen erstochen zu haben, wurde gefasst. Das Gesicht des jungen Mannes wurde von der Polizei zu Fahndungszwecken genutzt und bundesweit verbreitet. Nach der Festnahme, hat sich die Redaktion der „Aktuellen Stunde“ des WDR entschieden, das Foto nun wieder zu verpixeln, um die Persönlichkeitsrechte des mutmaßlichen Täters zu schützen. Stoff für eine neue Medienethik-Debatte. Bei Facebook begründet die Redaktion der „Aktuellen Stunde“ des WDR die Verpixelung des Fotos des Tatverdächtigen folgendermaßen: „Das Foto von Marcel H. wurde von der Polizei als Fahndungsfoto veröffentlicht. Nachdem die Fahndung jetzt beendet ist, gilt das Bild nicht mehr als Fahndungsfoto. Stattdessen hat wieder das Recht am eigenen Bild Vorrang. (D.h., das Foto einer Person darf nicht ohne Genehmigung verbreitet werden.) Dieses Recht gilt in einem Rechtsstaat für alle, auch für mutmaßliche Täter.“ Mehr zum ganzen Thema können Sie hier lesen.
Der Coup der Woche: Circus Halligalli #GoslingGate