Die damit geplante Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes gehe auf eine EU-Richtlinie zurück, die bis zum 19. Dezember 2009 in nationales Recht umzusetzen war. Zum Beispiel soll „das Verbot des Sponsoring und der Produktplatzierung“ gelten, heißt es in dem Entwurf. Demnach dürfen audiovisuelle Mediendienste und Sendungen nicht von Tabakunternehmen gesponsert werden.
Zudem sollen in Sendungen „unter keinen Umständen“ Produktplatzierungen zugunsten von Tabakerzeugnissen oder zugunsten von Unternehmen enthalten sein, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist. Der Nationale Kontrollrat, der das Vorhaben auf Bürokratiekosten geprüft hat, hat nach Informationen des Deutschen Bundestags keine Bedenken gegen das Gesetz.