Von Sascha Meyer, dpa
In die lange festgefahrene Debatte um ein Verbot der Tabakwerbung auf Plakatflächen in Deutschland kommt erste Bewegung. Die Fachpolitiker der Union im Bundestag einigten sich weitgehend darauf, dass die bestehenden Beschränkungen auch auf Außenwerbung ausgeweitet werden sollen. „Uns ist dabei der Jugendschutz besonders wichtig, aber natürlich auch der Gesundheitsschutz“, sagte Fraktionsvize Gitta Connemann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Damit könnten die Chancen auf einen neuen Koalitionsanlauf für ein Verbot steigen, gegen das es zuletzt Widerstände in der CDU/CSU gab.
Die Fachpolitiker der Union sprechen sich nun dafür aus, dass die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation WHO, der Deutschland 2005 beigetreten ist, umgesetzt werden soll – und zwar eins zu eins. „Laut der Konvention dürfen Tabakprodukte nur eingeschränkt beworben werden“, betonte Connemann. „Es geht also nicht um ein Pauschalverbot.“ Zugleich sei für Vertrauensschutz zu sorgen. Dieses Prinzip besagt unter anderem, dass Neuregelungen keine rückwirkenden Nachteile hervorrufen dürfen. Über die wesentlichen Punkte wollen die Fachpolitiker nun in der Unionsfraktion diskutieren und auch auf den Koalitionspartner SPD zugehen, wie Connemann sagte.
„Es geht also nicht um ein Pauschalverbot“
In der vorigen Wahlperiode war ein Anlauf für ein Außenwerbeverbot an Widerspruch der Union gescheitert. Das Kabinett stimmte 2016 zwar einem Entwurf zu, Tabakwerbung auf Plakatwänden und im Kino ab 2020 weitgehend zu verbieten. Das Gesetz wurde dann aber nie beschlossen. Hoffnungen der Verbotsbefürworter richten sich auf die neu gewählte Unions-Fraktionsführung. Die SPD dringt auf einen neuen Anlauf – und hat schon weitergehende Forderungen genannt, alle Formen von Werbung und auch alternative Produkte wie Elektro-Zigaretten einzuschließen.
Damit zeichnen sich Diskussionen darüber ab, wie weit ein mögliches Werbeverbot greifen könnte. Der Kabinettsbeschluss von 2016 sah vor, Werbung an Fachgeschäften und Verkaufsstellen wie Tankstellen oder Kiosken weiter zu erlauben. Ebenso im Kino bei Filmen mit Freigabe ab 18 Jahren. Die Grünen fordern in einem eigenen Entwurf ein völliges Verbot im Kino und auf Außenflächen mit Ausnahme von Fachgeschäften – auch für E-Zigaretten und nicht nur für Tabakwaren. Connemann machte dazu deutlich: „Wir sind keine Verbotspartei wie die Grünen. Eine Zwangsbevormundung durch Totalverbote – das lehnen wir ab.“
Deutsche Krebsforschungszentrum warnt
Gesundheitsexperten dringen seit Langem auf schärfere Werberegeln. Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) argumentiert, sie könne den Satz nicht mehr hören, Tabak sei legal, deshalb müsse Werbung erlaubt sein. Bei 120.000 Tabaktoten im Jahr könne man sich nicht zurücklehnen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung sind „umfassende Werbeverbote“ zentraler Bestandteil der Tabakkontrolle in allen EU-Staaten außer in Deutschland. Schon verboten ist Werbung aber etwa in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum warnt, Tabakwerbung fördere bei Jugendlichen „sowohl den Einstieg ins Rauchen als auch den Übergang vom Experimentieren mit Zigaretten zum regelmäßigen Rauchen“. Der Deutsche Zigarettenverband warnte dagegen anlässlich einer Anhörung im Bundestag, ein vollständiges Verbot wäre ein „unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff“ in die Freiheit zu werben. Maßgebend für den Rauchbeginn besonders von Minderjährigen sei das Rauchverhalten in Freundeskreis und Familie – nicht die Werbung für Tabakerzeugnisse.