Begründung ist, dass die Bildzeitung bisher eine Konkurrenz zum Fernsehmarkt darstellt. Auch Bild selbst hat sich immer als Alternative zum Massenmedium TV in Deutschland gesehen und in Aussagen unterstrichen. Damit wäre aber für Werbetreibende ein Ausweichen auf andere Werbeträger mit vergleichbarer Reichweite laut Kartellamt nicht mehr möglich. Folge wäre, dass der Axel Springer Verlag die Anzeigen- oder wahlweise Spotpreise nach Belieben erhöhen könnte.
Auch die Organisation der Media-Agenturen sowie weitere Wettbewerber haben bereits die Konzentration der Werbeträger angemahnt. Der Geschäftsführer der Spiegel-Gruppe, Karl Dietrich Seikel, teilte explizit gegenüber er Wochenzeitung „Die Zeit“ die Bedenken des Bundeskartellamts gegen die Fusion. Hinzukommt, dass das Kartellamt durchaus Crossvermarktungsmöglichkeiten sieht, indem Bild TV-Sendungen promotet und Quoten zu steigert und wiederum seine Auflagen über Berichte aus TV-Sendungen erhöhen könnte. Insbesondere die Aussage, dass Bildleser über 50 Jahre seien, hat das Kartellamt erzürnt.
Insgesamt könnte es für den Axel Springer Konzern eng werden. Aber ob mit oder ohne integrierten Medienkonzern: Bild nimmt schon heute TV-Sendungen zum Anlass für Berichterstattung – vor oder nach Sendungen. Erfahrungen zeigen aber auch, dass abgesehen von temporären Erfolgen die Crossvermarktung medienübergreifend auch Grenzen hat.