1. Bei der Angabe des Rabatts tricksen
„Bis zu 90 Rabatt“ – seit Jahren setzen Händler auf diese Werbefloskel und seit Jahren mahnen Verbraucherschützer Konsumenten, skeptisch zu sein. Wieso manche Händler noch immer mit unglaubwürdig hohen Rabatten werben, ist unklar. Klar ist nur: Weil sich Preise einfach vergleichen lassen, durchblicken Verbraucher den Rabattschwindel schnell – und machen den Täuschungsversuch nicht selten öffentlich.
2. Kunden künstlich unter Druck setzen
Wie bewegt man Besucher seines Online-Shops am besten zum Kauf? Vielen Händlern fällt nur eins ein: Druck. Mit Countdowns oder „Nur solange der Vorrat reicht“-Warnhinweisen versuchen sie Verbraucher zum Kauf zu drängen. Nachteilig ist bloß, dass dieser Trick sich abnutzt. Wer im Urlaub ein paar Meter über einen Basar läuft, schmunzelt bald nur noch über den „Special Price“, mit dem die Verkäufer ihn hinters Licht führen wollen. Und wer schon häufiger online eingekauft hat, durchblickt auch den Countdown-Trick. Vertrauen bauen Händler nicht durch Druck auf, sondern durch Transparenz und guten Service.
3. Mit einer veralteten Produkt- und Gutscheindatenbank arbeiten
Preisfehler sind der Albtraum vieler Händler. Dabei lassen sie sich leicht verhindern: Wer seine Produkt- und Gutscheindatenbank regelmäßig pflegt, muss sich auch am Black Friday nicht um Preisfehler sorgen. Konkret sollten Händler bestmöglich nach dem Vier- oder Sechs-Augen-Prinzip kontrollieren, ob alle Preise richtig eingetragen wurden und ob sie alle, auch ältere Gutscheine deaktiviert haben, die Verbraucher am Black Friday und Cyber Weekend nicht nutzen sollen.
4. Direkt ausverkauft sein
Wer Produkte bewirbt, muss sie auch liefern können. Andernfalls handelt er wettbewerbswidrig. Dies hat das Landgericht Berlin vergangenes Jahr entschieden. Dem Urteil zufolge, muss ein Händler wenigstens so viel Ware auf Lager haben, dass er alle Bestellungen innerhalb des ersten Viertels eines Aktionszeitraums bedienen kann. Ein auf zwei Stunden befristetes Angebot muss also wenigstens in der ersten halben Stunde verfügbar sein. Andernfalls enttäuschen Händler nicht nur ihre (möglichen) Kunden, sondern machen sich auch rechtlich angreifbar.
5. Am Black Friday nicht (gut) erreichbar sein
Stellen Sie sich vor, sie gehen zu einer Party, bei der sie der Gastgeber konsequent ignoriert. So ähnlich geht es Verbrauchern, die am Black Friday einen Online-Shop besuchen, Fragen haben, vom Kundenservice aber keine Antwort erhalten. So abschreckend Countdowns als Druckmittel wirken, so sehr zehrt ein schleppender Service an den Nerven von ohnehin schon unter Zeitdruck stehenden Black-Friday-Shoppern.
6. Lieferversprechen brechen
Krankheit, Überlastung, unterschätzte Nachfrage, fehlender Lagerbestand, schlecht organisierte Abläufe – Gründe für verspätete Lieferungen gibt es viele. Kunden werden im Zweifelsfall aber keinen von ihnen gelten lassen. Sie verlassen sich gerade in der Vorweihnachtszeit auf die Angaben zur Lieferzeit und nehmen Verzögerungen (unterbewusst) als Vertrauensbruch wahr. Um sicherzugehen, sollten Händler die Lieferzeit also lieber etwas großzügiger kalkulieren. Kommt die Ware früher als gedacht, ist die Freude auf Kundenseite groß.
7. Unter dem Ansturm zusammen brechen
Das beste Marketing und die besten Angebote helfen nichts, wenn der Online-Shop unter dem Andrang der Konsumenten zusammenbricht. Händler sollten deshalb rechtzeitig prüfen, ob ihre Shop-Software und die Server, auf denen sie läuft, „robust“ genug sind. Wer in-house nicht über das nötige Know-how verfügt, findet Dienstleister, die dem Online-Shop einen Stresstest unterziehen und notfalls geeignete Maßnahmen vorschlagen und realisieren können.