Sevenone Media reagiert nach Bußgeld

Sevenone Media hat ein neues Rabatt- und Honorierungsmodell für werbungtreibende Unternehmen und Agenturen angekündigt. Damit reagiert das Vermarktungsunternehmen der ProSiebenSat.1 Group auf die Ermittlungen des Bundeskartellamts, die jetzt mit der Entrichtung des Bußgelds von 120 Millionen Euro eingestellt wurden. Zusammenfassend sieht das neue Modell vor, dass in Zukunft Rabatte ausschließlich an werbungtreibende Unternehmen vergeben werden. Agenturen erhalten keine Rabatte mehr.

Stattdessen sollen Sie in Form von Honoraren für planungsneutrale Dienstleistungen bezahlt werden, die sie gegenüber Sevenone Media erbringen. Die allgemeine Agenturprovision AE bleibe aber im Sevenone Media-Modell bestehen, so das Unternehmen in seiner heutigen Presseerklärung. Eine weitere wesentliche Neuerung: Mengenrabatte an Kunden werden nur noch als Barrabatt vergeben.

Das Modell orientiert sich an den kartellrechtlichen Vorgaben für Rabattsysteme. So wird es in Zukunft ausschließlich so genannte inkrementelle Mengenrabatte geben. Diese werden nur für das investierte Volumen oberhalb der jeweiligen Rabattschwelle angewandt und nicht mehr wie bisher auf das Gesamtvolumen gewährt. Damit entfallen auch Rabatte, die in der Vergangenheit auf Basis der in der Branche üblichen „Share-of-Advertising“-Vereinbarungen vergeben wurden.

Darüber hinaus steht, so ein weiteres Kriterium, einem Rabatt oder einem Honorar in Zukunft immer eine klar definierte Leistung des Marktpartners gegenüber, die auf Seiten von Sevenone Media zu einer Kostenersparnis oder einem Effizienzvorteil führt. Dieser Kostenvorteil kann als Rabatt oder Honorar weitergegeben werden. Zudem erhalten alle Unternehmen, die das gleiche Investitionsverhalten haben, auch den gleichen Rabatt. Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt auch für die Honorare an Agenturen.

Peter Christmann, Vorstand Sales & Marketing ProSiebenSat.1 Group, betont:
„Im Sinne des gesamten Marktes war die Zeit reif für eine nachhaltige Reform. So wie bisher konnte das Mediasystem nicht bleiben – das hat das kartellrechtliche Verfahren sehr deutlich gemacht. Die Korrektur war deshalb notwendig und überfällig. Bei unserem Modell haben wir uns streng an den kartellrechtlichen Kriterien für Rabattsysteme orientiert.“

www.sevenonemedia.de