Vor dem Münchner Oberlandesgericht wird am Donnerstag unter Beteiligung von Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels ein für die PR-Branche bedeutender Rechtsstreit ausgefochten: Welche Informationspflichten gelten für Influencer?
Kläger ist der Verband Sozialer Wettbewerb, ein in Fachkreisen für seine zahlreichen Abmahnungen bekannter Berliner Verein. Die Organisation wirft Cathy Hummels und anderen Influencerinnen verbotene Schleichwerbung auf dem Foto-Portal Instagram vor.
In der ersten Instanz vor dem Münchner Landgericht hatte der Verband im April 2019 verloren, nun steht die zweite Runde an. Ob Hummels persönlich erscheint, ist offen.
Hummels hat Werbeverträge mit mehreren Modefirmen
Der Anlass der Klage: Hummels hat Werbeverträge mit mehreren Modefirmen. Diese Beiträge kennzeichnet die frühere Moderatorin dementsprechend als „bezahlte Partnerschaft“. Der Verein hatte sie wegen mehrerer Beiträge verklagt, bei denen dieser Hinweis fehlte. Nach Angaben von Hummels erhielt sie für diese Beiträge auch keine Gegenleistungen der betreffenden Firmen.
Der Prozess berührt die Frage, ob Prominente überhaupt Produkte oder Dienstleistungen aus freien Stücken empfehlen dürfen, ohne dabei eine Klage zu riskieren. Das Anheuern bezahlter Influencer ist in vielen Branchen üblich, sogar etablierte Industriefirmen wie Siemens haben Influencer-Verträge mit Experten. In der ersten Instanz hatte das Münchner Landgericht geurteilt, dass für Influencer keine strengeren Maßstäbe gelten sollten als für die Presse: Produkthinweise in Zeitschriften seien erlaubt, ohne dass das als Schleichwerbung gilt.
tht/dpa