Aus Sicht der Verbraucherzentrale wirbt Shein zu deutlich um die Aufmerksamkeit seiner Kund*innen. Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, wirft der Verbraucherschutz-Verein dem Billig-Onlinehändler unzulässige Geschäftspraktiken vor, die sogar gegen EU-Vorschriften verstoßen. Das Unternehmen wolle Kund*innen somit bewusst manipulieren und zum Kauf antreiben, heißt es in der Mitteilung.
Laut Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) nutze Shein unzulässige Geschäftspraktiken wie manipulative Designs, versteckte Kontaktmöglichkeiten, fehlende Transparenz und sogar Greenwashing.
„Confirmshaming“ und aggressives Werben
Mit dem Digital Service Act (DSA) der Europäischen Union, der Ende 2022 in Kraft trat, sollen umfangreiche Regelungen den Schutz der Nutzer*innen von Online-Shops in Europa gewährleisten. Wie die Europäische Kommission auf ihrer Website erklärt, dient der DSA unter anderem dem Datenschutz, verhindert Online-Mobbing und geht gegen illegale Waren und manipulative Werbung vor. Jedoch: „Der Fast-Fashion-Anbieter führt Verbraucherinnen und Verbraucher aufs Glatteis und missachtet Regeln des Verbraucherschutzes“, so die vzbv-Vorständin Ramona Pop über Shein.
Die Kritik der Verbraucherzentrale richtet sich auch gegen das sogenannte „Confirmshaming“. Diese Praxis beschreibt das Hinterfragen von Plattformen, wenn Nutzer*innen jene verlassen wollen. Es zielt darauf ab, Nutzer*innen in Verlegenheit zu bringen und eine Ablehnung nicht durchzuführen, beispielsweise durch Incentives wie Gutscheine.
Der positive Beitrag zum Umweltschutz, mit dem Shein für sich selbst wirbt, sei ebenfalls irreführend. Bestellungen können zwar in Paketshops abgeholt werden, jedoch werden diese zunächst billig in China produziert und müssen anschließend nach Deutschland geflogen werden. Ähnliche Vorwürfe handelt es beim Fast-Fashion-Neuling Temu.
Derweil strebt Shein an die Londoner Börse. Wie das Handelsblatt berichtet, wolle die Billigmode-Firma noch in diesem Monat die chinesischen Behörden über die Planänderung informieren und den Antrag bei der Londoner Börse LSE einreichen. Weder Shein noch die LSE wollten sich zu diesem Thema äußern.