Ruzicka-Prozess geht in das zweite Jahr

Zu Beginn des zweiten Jahres im Untreue-Prozess gegen Aleksander Ruzicka wächst der Druck. Aegis Media beantragt gegen den Rechtsnachfolger der Werbeagentur Zoffel Hoff & Partner (ZHP), der Wunschkind Kommunikationsagentur GmbH, einen Mahnbescheid über 7,5 Millionen Euro. Der Global CEO von Aegis Media, Jerry Buhlmann, wird am 26.Januar vor dem Landgericht Wiesbaden aussagen. Mit ihm wird sich der Finanzchef der Mediaagentur, Mark Jamison, zu den Vorwürfen gegen Aleksander Ruzicka äußern. Hiernach sieht die Kammer unter Vorsitz von Richter Jürgen Bonk die Sachaufklärung als abgeschlossen. Mit den Plädoyers ist im Februar und mit einem Urteil im März zu rechnen.

Aegis Media CEO Andreas Bölte hat über einen Aegis-Anwalt gegen die Wunschkind Kommunikationsagentur GmbH einen Mahnbescheid über 7,5 Millionen Euro beantragen lassen. Wunschkind ist Rechtsnachfolger der Werbeagentur ZHP. Der Zeitpunkt überrascht: so ist weder der Prozess gegen Böltes Vorgänger Aleksander Ruzicka abgeschlossen, noch liegt eine Anklage gegen den damaligen ZHP Geschäftsführer Reinhard Zoffel vor. Wie das für den Mahnbescheid zuständige Amtsgericht Hünfeld mitteilte, wird bei einem solchen Antrag der Inhalt noch nicht auf Substanz geprüft. Aegis Media hatte bereits Anfang 2007 Arreste auf Vermögenswerte ihrer ehemaligen Geschäftsführer Ruzicka und Kernebeck beantragt. Da diese dem Vernehmen nach bis heute nicht begründet wurden, wurde zwar den Anträgen auf Arrest über Vermögenswerte in Höhe von mehr als 25 Millionen Euro stattgegeben. Jedoch erfolgte bis heute weder eine Verhandlung vor einem Zivilgericht oder eine Pfändung.

Ralf Tippelt, Geschäftsführer von Wunschkind, hält auf Nachfrage gegenüber der absatzwirtschaft fest: „Die Ansprüche sind völlig unberechtigt. Aegis Media hat diese seit dem Jahr 2006 nicht gerichtlich geltend gemacht, was für sich spricht. Der in der Presse genannte Mahnbescheid ist nicht bei uns eingegangen. Dieser wurde uns seitens Aegis Media mit der Begründung avisiert, die Verjährung von angeblichen Ansprüchen zu unterbrechen“, so Tippelt.

In diesem Mahnbescheid soll Aegis Media einen Schaden behaupten, der ihr durch Zahlung von Geldern ihrer Tochter Carat an die Werbeagentur ZHP entstanden ist. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat diese Geldflüsse in 38 Fällen angeklagt und hält sie für Untreue. In der Hauptverhandlung hatten sich jedoch mehrere Zeugen dahingehend geäußert, dass das Vorgehen zwischen Carat und ZHP auf einem Vertrag basiert. Carat soll alle Werbekunden von ZHP betreut haben, wobei ZHP im Gegenzug zu Carat-Konditionen auf eigenen Namen Werbeplätze buchen konnte.

Der Zeuge Sven T. schilderte im Dezember, dass er den Vertrag zwischen ZHP – heute Wunschkind – und Carat in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer und New Business Director bei Carat unterzeichnet hat. Dieser sei auch gelebt worden, so Sven T. Die Zahlungen von Carat an ZHP sollen Guthaben aus Mediaeinkaufsvorteilen gewesen sein, die sich aus den tatsächlichen Endkosten der Kampagnen für ZHP-Kunden und den monatlichen Vorauszahlungen auf Basis der Preislisten der Medien ergeben haben. Diese Vorteile soll Carat durch den überproportional hohen Einsatz von Freispots bei ZHP-Kunden erwirtschaftet haben – woran Carat im Verhältnis 80:20 partizipiert haben soll. Heute ist Aegis Media/Carat der Auffassung, dass sich ZHP an diesen geleisteten Zahlungen ungerechtfertigt bereichert hat. Ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist, oder Aegis Media – wie vom damaligen CEO Aleksander Ruzicka vor Gericht geschildert – ohne großen Aufwand einen jährlichen Gewinn von 3 Millionen Euro durch den Vertrag mit ZHP mittels kapitalisierter Freispots erlangt hat, bleibt zunächst unklar.

Das Landgericht Wiesbaden unter Vorsitz von Richter Jürgen Bonk hatte in der Hauptverhandlung zunächst die Zahlungen von Carat an ZHP untersucht und den dafür vorliegenden Vertrag in die Verhandlung eingeführt. Danach wurden die Zahlungen von ZHP an Firmen wie Camaco, Watson, Ortago oder Objektgesellschaft Haideweg 14 thematisiert. Diese Firmen standen im Besitz mehrerer ehemaliger leitender Mitarbeiter von Aegis Media. Jedoch sind diese Geldflüsse nicht Teil dieser Anklage. Von den von Carat an ZHP gezahlten 9 Millionen Euro, sollen 1,5 Millionen Euro bei ZHP verblieben sein. Wofür und warum die damaligen Geschäftsführer von ZHP, Reinhard Zoffel und Volker Hoff, rund 7,5 Millionen Euro für vermeintliche Beratertätigkeiten zahlten, konnten beide Zeugen bisher nicht schlüssig erklären.
Das betraf auch Zahlungen für die Beratung durch die Objektgesellschaft Haideweg 14, deren Geschäftszweck jedoch der Bau eines Hauses für HMS/Carat-Mitgründer Heinrich Kernebeck gewesen sein soll. Kernebeck soll Carat aber auch Zugang zu politischen Kunden verschafft haben. Carat ist seit Jahren für Kampagnen der CDU verantwortlich. Seit kurzem auch für die Bundestagswahl am 27.September 2009 und den laufenden Wahlkampf in Hessen. Der ehemalige kaufmännische Geschäftsführer von ZHP kandidiert erneut für ein Landtagsmandat der CDU: Volker Hoff. Während gegen ihn nicht ermittelt wird, wird Co-Geschäftsführer Reinhard Zoffel der Beihilfe zur Untreue beschuldigt. Ungeklärt ist bis heute die Frage, ob die erstatteten Einkaufsvorteile Kundengelder sind, die den Kunden von ZHP hätten zugute kommen müssen.

Mit Spannung wird zunächst die Aussage des Global CFO von Aegis Media, Mark Jamison, erwartet. Der Finanzchef könnte neuen Aufschluss über die von Ruzicka behauptete Kostenauslagerung bringen. Also auch über die Umstände wie 51,2 Millionen Euro angeblich unbemerkt in Ruzickas Taschen fließen konnten, oder ob damit vielschichtige CRM-Maßnahmen von Aegis Media bezahlt wurden. Jamison wird gemeinsam mit dem heutigen Global CEO der Mediaagentur, Jerry Buhlmann, am 26.Januar vor dem Landgericht Wiesbaden aussagen. Buhlmann leitete bis zum Jahr 2006 die Region Zentraleuropa bei Aegis Media. Gemeinsam mit Aleksander Ruzicka. Nachdem auch Mainardo de Nardis das Unternehmen verlassen hat, rückte Buhlmann im Juni 2008 zum CEO der größten unabhängigen Mediaagentur auf.

Bevor er auf seinen damaligen Konkurrenten Alekander Ruzicka trifft, wurde der Prozess am Montag der Woche fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk erklärte am Montag, dass er die Sachaufklärung nach den Zeugenbefragungen von Buhlmann und Jamison für abgeschlossen hält. Ruzickas verpartnerter Mann Thomas sowie die Lebenspartnerin von Heinrich Kernebeck, Ute von J., machten von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Nach dem Verlesen von Dokumenten, die hierdurch in die mündliche Hauptverhandlung eingebracht werden, ist mit den Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung zu rechnen. Danach kann die Hauptverhandlung für maximal drei Wochen unterbrochen werden, bevor das Urteil wohl im März verkündet werden kann.

mz