Die Handelsketten Rossmann, dm und Douglas verlangen schärfere Kontrollen beim Verkauf von Kosmetikartikeln über die Online-Plattformen von Ebay und Amazon Marketplace. Verkäufer, die ihren Sitz meist im außereuropäischen Ausland hätten, verkauften über die Plattformen Waren, die in Deutschland nicht vertrieben werden dürften, schrieben die Drogerieketten in gemeinsamen Briefen an die Bundesministerien für Verbraucherschutz und Ernährung sowie das Bundeskanzleramt. Die Briefe liegen der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor berichtete die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ über den Fall.
Mehr staatlichen Aufsicht
Die Ketten kritisierten in den Schreiben, dass ausländischen Händler keine Konsequenzen fürchten müssten, die Plattformen träten als Vermittler auf und wiesen die Verantwortung von sich. Es erscheine „befremdlich, dass zum Schutze der Verbraucher im stationären Handel selbstverständlich auch das kleinste Geschäft mit aller notwendigen Strenge kontrolliert wird, während es Schwergewichten des Online-Handels ohne weiteres möglich ist, frei von jeder staatlichen Aufsicht zu handeln“. Dies bedeute erhebliche Wettbewerbsnachteile „für jeden redlichen Händler“.
Amazon widerspricht Sicherheitsbedenken
Dagegen betonte ein Sprecher von Amazon, die Sicherheit der Kunden habe oberste Priorität. „Alle Amazon-Marketplace-Verkäufer müssen sich an unsere lokalen Verkaufsbedingungen halten. Erlangen wir Kenntnis über einen Verstoß, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen, die die Schließung des Verkäufer-Kontos beinhalten können“, teilte der Sprecher mit. Auch würden die auf der Website gelisteten Produkte mit Blick auf Sicherheitsbedenken überprüft. Sofern notwendig, würden Produkte auch entfernt.
Die Drogerieketten forderten, die Plattformbetreiber müssten in die Verantwortung genommen werden, auch wenn sie das Geschäft lediglich vermittelten. Immerhin erwirtschafteten sie erhebliche Provisionen. Dem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge betonte auch Ebay, Verkäufer müssten sich an gesetzliche Bestimmungen halten.
Verwendungs- oder Warnhinweise fehlen
Die Drogerieketten prangerten zahlreiche Rechtsverstöße bei Kosmetikartikeln an – Verwendungs- oder Warnhinweise fehlten demnach ebenso wie die Liste der Bestandteile, der Informationen etwa zu Allergenen entnommen werden könnten. Untersucht worden seien 24 der 100 meistverkauften Kosmetikartikel auf Amazon Marketplace, davon seien nur zwei rechtlich nicht zu beanstanden gewesen. Der Drogerie-Riese Rossmann kooperiert beim Ausbau seines Online-Geschäfts mit Amazon. Der US-Konzern stellt die Online-Plattform sowie die Logistik. Rossmann verkauft seine Artikel aber auch über die eigene Website.
Von dpa