Sie sollten unverwechselbar, juristisch
schutzfähig, klar und prägnant sein. Mehr noch: Die zunehmende Vermischung von stationärem
und virtuellem Geschäft legen reine Cyberbrands ad acta, und gliedern das Medium Internet
in die Bandbreite der Kommunikationskanäle für die allgemeine Markenführung ein, sind sich
Experten einig.
Eine spezifische Eigenschaft der
Internet-Marke ist die mühelose Umsetzbarkeit eines gehörten Namens in die PC-Tastatur. Trendnamen und Me-Too-Strategien zu verfolgen oder Gattungsbegriffe zu verwenden,
gehören zu den häufigsten Fehlern bei der Namenswahl einer E-Brand. Erschwert
wird die Entwicklung eines neuen Markennamens zudem durch die akute
Domainknappheit. Umso
wichtiger ist es, eine E-Brand sorgfältig im Vorhinein und nicht nur im Internet zu
recherchieren und dann alle möglichen rechtlichen Schutzmechanismen zu aktivieren.
Checkliste und weitere Informationen zu den formalen Anforderungen an E-Brands gibt es unter
www.absatzwirtschaft/check-up.de
und
www.unykat.de.