„Die erweiterten Verhaltensregeln sind Ausdruck der beteiligten Wirtschaftskreise, dass sie verantwortungsvoll mit ihrer Markt-Kommunikation umgehen und sich insbesondere dem Kinder- und Jugendschutz verpflichtet fühlen“, bestätige auch ein Sprecher des Selbstkontrollgremiums in Berlin. Danach umfasst das für alle Kommunikationsinstrumente der Alkoholwirtschaft geltende Regelwerk jetzt neun Themenfelder. So soll Markt-Kommunikation nicht zu missbräuchlichem Alkoholkonsum auffordern und keine trinkenden Kinder, Jugendliche, Leistungssportler, Fahrzeugführende oder Personen des Heilgewerbes zeigen. Zudem soll sie Kinder und Jugendliche nicht zum Alkoholkonsum auffordern und auch nicht in Medien erfolgen, deren redaktioneller Teil sich mehrheitlich an Kinder oder Jugendliche richtet.
Unterbleiben sollen auch Aussagen zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten sowie das besondere Herausstellen hoher Alkoholgehalte. Außerdem dürfe keine Wirkung nahe gelegt werden, die auf die Beseitigung oder Überwindung psychosozialer Konflikte oder der physischen Leistungsfähigkeit abstellen. Kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke soll weder über Trikotwerbung bei Kinder- und Jugendmannschaften erfolgen, noch über Werbe- und Sponsoringmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen stehen. Würden Personen in der kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke gezeigt, müssten sie mindestens, auch vom optischen Eindruck her, junge Erwachsene sein. Das von 43 im ZAW zusammengeschlossenen Organisationen als Träger des Werberats einhellig verabschiedete Regelwerk gelte ab dem 1.April 2009.