Beim Spot „Fußball“ hatte der Werberat von einer Beanstandung abgesehen, da hier Frauen nicht allgemein als „billig“ herabgesetzt würden. Redcoon als das werbende Unternehmen begründete die Entscheidung damit, seinem Respekt gegenüber dem Werberat Ausdruck verleihen zu wollen und zu unterstreichen, dass es ihm als moralische Instanz in Deutschland eine große Bedeutung beimisst. Julia Busse, Geschäftsführerin des Deutschen Werberates, erklärt: „Der Fall ist ein erneuter Beleg für das Funktionieren des Werberats und seine Bedeutung als gemeinschaftlich getragene Selbstkontrolleinrichtung.“
Verbraucher sollen sich wehren können
Träger des Deutschen Werberats sind die rund 40 Organisationen der werbenden Wirtschaft, des Handels, der Medien, der Agenturen, der Forschung sowie der Werbeberufe, die im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW zusammengeschlossenen sind. Auch die assoziierten Mitglieder des ZAW fördern die Arbeit des Werberates.
Zu den Zielen der Selbstkontrollinstanz gehört es, dass sich Verbraucher auch dann gegen Inhalte von Werbung wehren können sollen, wenn Anzeigen, Spots, Plakate oder Online-Werbemittel rechtlich nicht zu beanstanden sind, aber nach dem Empfinden und Werteverständnis der umworbenen Bürger anstößig und daher unerwünscht sind. Diese Funktion erfüllt der Deutsche Werberat mit dem Angebot des Konfliktmanagements zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Werbemaßnahmen und durch Erarbeitung freiwilliger Regeln für die Werbung vor allem in besonders sensiblen Schutzbereichen.
(Deutscher Werberat / asc)