Einer der wichtigsten Wettbewerbsprozesse in den USA seit Jahren soll am Dienstag um 15.30 Uhr in Washington beginnen. Verhandelt wird über Klagen der US-Regierung und Dutzender Bundesstaaten gegen Google. Dabei geht es um den Vorwurf, der Internet-Konzern behindere Wettbewerber auf unfaire Weise. Das Unternehmen weist die Anschuldigungen zurück.
Noch unter Donald Trump als Präsidenten hatten im Jahr 2020 zunächst das US-Justizministerium und elf Bundesstaaten eine Wettbewerbsklage gegen die Suchmaschine eingereicht. Zwei Monate später folgte eine zweite Klage von 38 weiteren Bundesstaaten. Die beiden Klagen wurden in einem Verfahren zusammengelegt. Die Regierung von Trumps Nachfolger Joe Biden führte das Verfahren fort.
Google muss sich weniger Vorwürfen stellen
Der Tech-Riese wird sich in dem Prozess weniger Vorwürfen stellen müssen als in den ursprünglichen Klagen vorgesehen. Richter Amit Mehta strich unter anderem die Anschuldigung, der Konzern habe durch sein Verhalten spezialisierten Anbietern wie Expedia oder OpenTable geschadet. Auch Vorwürfe im Zusammenhang mit den Regeln für Gerätehersteller beim Einsatz des bei Google entwickelten Mobil-Betriebssystems Android ließ er nicht zu.
Dagegen soll über den Vorwurf verhandelt werden, die Vereinbarungen des US-Konzerns mit Browser-Entwicklern wie Apple (Safari) und Mozilla (Firefox) schadeten dem Wettbewerb. Das Justizministerium greift in seiner Klage die Praxis an, dass Googles Suchmaschine als Standard festgelegt wird. Mozilla und Apple bekommen dafür Geld von Google.
Brüssel erhöht Druck auf Google
Auch in Europa muss sich der Tech-Riese Wettbewerbsverfahren stellen. So sei die Europäische Kommission im Juni zu dem Ergebnis gekommen, dass „Google mindestens seit 2014 seine beherrschende Stellung missbraucht hat“, wie Brüssel in einer Pressemeldung mitteilte. Eine Änderung der Geschäftspraktiken von Google sei nicht zu erwarten, weshalb die EU-Kommission den Verkauf eines Teils des Unternehmens vorschlug.
Grundsätzlich werden die Untersuchungen, wie die EU-Kommission stets betont, ergebnisoffen geführt. So waren die Wettbewerbshüter Ende vergangenen Jahres in einem anderen Fall gegen Google zu dem Schluss gekommen, dass keine Wettbewerbsverzerrung vorliege.
amx / dpa