von Axel von dem Bussche
Zu befürchten steht eine neue Abmahnwelle. Denn wenn zunehmend höherpreisige Waren und Dienstleistungen über das Handy vertrieben werden, dürften die Angebote auch kritischer geprüft werden und Verbraucherschutzzentralen sowie Wettbewerber zur Abmahnung animieren.
Mobil-Angebot anpassen
Beim Verkauf über das Handy gelten die gleichen Anforderungen wie beim E-Commerce: Informationspflichten, vollumfängliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Datenschutz-Angaben, Impressum und korrekte Preisangaben sind gefordert, lassen sich aber auf dem kleineren Display der Smartphones kaum angemessen darstellen. Ein einfaches Anpassen des Internetauftritts auf das knappere Handyformat reicht oft nicht aus. Händler sollten ihr Angebot für das Handy gezielt vereinfachen oder umstellen, damit sie mit einfachen und kurzen rechtlichen Hinweisen auskommen.
AGB-Verzicht überprüfen
Online-Shops können auch darauf verzichten, für ihr Angebot eigene AGB auf dem begrenzten Bildschirmplatz bereitzuhalten. Für den Vertragsabschluss gelten dann die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die sind allerdings regelmäßig wenig vorteilhaft für den Verkäufer.
Abmahnungen vermeiden
Abmahnungen von Wettbewerbern wegen fehlender oder unvollständiger Angaben sind nicht nur lästig, sondern zwingen den Anbieter auch dazu, sein Angebot kurzfristig rechtskonform zu gestalten oder vom Netz zu nehmen. Früher oder später muss sich doch jeder Händler überlegen, wie er den knappen Bildschirmplatz für seine Angebotspräsentation und die nötigen rechtlichen Informationen optimal nutzt.
Axel von dem Bussche ist Fachanwalt für IT-Recht bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing.