Nach Informationen von Anna-Maria Zahn, der stellvertretenden Vorsitzenden der Fachgruppe Social Media, berücksichtigt die neue Richtlinie im BVDW die derzeit wichtigsten Medientypen und soll künftig die Erfolgsmessung von Social Media am gesamten Markt vereinheitlichen. „Ihre Einführung stellt einen ersten Schritt in Richtung Professionalisierung der Monitoring-Branche dar“, betont Zahn. Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Bereich Social Media werde die Fachgruppe ihre Empfehlungen kontinuierlich an die Marktentwicklung anpassen. Sie empfehle die technische Implementierung der Richtlinie, damit Anbieter und Dienstleister den Bedürfnissen ihrer Anwender in Zukunft vollends gerecht werden.
Qualitätsbewusstsein soll geschaffen werden
Die neue Richtlinie der Fachgruppe Social Media im BVDW soll die Qualität und die Aussagekraft der erhobenen Monitoring-Daten erhöhen. Gleichzeitig hilft die Richtlinie bei der Reduktion von manuellen Aufwänden im Bereich der Datenbereinigung und -aufbereitung für Kunden von Monitoring-Systemen. Sowohl Unternehmen als auch Dienstleister und Agenturen, aber auch Anwender profitieren von der erhöhten Vergleichbarkeit der Daten. Der Verband unterstützt Monitoring-Anbieter durch vereinheitlichte Formulierungen zur Einteilung der Medientypisierung unter Betrachtung der Anwenderperspektive. Die Richtlinie soll branchenübergreifend in der gesamten Wirtschaft eine gemeinsame Ausgangsbasis bilden, um ein einheitliches Verständnis von Social Media Monitoring zu schaffen und das Bewusstsein für die Qualität von Monitoring-Daten zu schärfen.
Alle Arten von Social Media berücksichtigt
Die Fachgruppe Social Media im BVDW definiert zwei Aggregationsstufen für die unterschiedlichen Anwendungsfälle im Social Media Monitoring. Für die Entwicklung einer validen Erfolgskontrolle werden in der ersten Stufe ähnliche Medientypen zusammengelegt, bei denen die größten Überschneidungen festzustellen sind. Dies ermöglicht eine einfache Segmentierung zur Definition der primären Kommunikationskanäle im Social Web. Die zweite Stufe charakterisiert sich durch eine noch detailliertere Unterscheidung der Kanäle für eine noch höhere Aussagekraft der Analysen. Die Richtlinie berücksichtigt sowohl jegliche Arten von Social Media, darunter Social Networks, Microblogging Plattformen, Weblogs, Foren, Bild- und Videoportale sowie Bewertungsplattformen, als auch Webseiten mit integrierten Social-Media-Funktionen zum Teilen oder Bewerten. Hierzu zählen Presseportale, Nachrichtenplattformen und Unternehmenswebseiten.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Anwendungsfällen und -szenarien hält die Richtlinie selbst bereit. Das PDF-Dokument des BVDW können sie hier herunterladen.