Die Verbände sprechen sich grundsätzlich für eine EU-weite Regelung zum Schutz von Menschenrechten aus – lehnen den aktuellen Entwurf aber wegen „grober handwerklicher Mängel“ ab. Insbesondere der Mittelstand werde durch die geplanten Regelungen bei Weitem überlastet. Die Mitteilung von Dienstag stammt von acht Verbänden, darunter dem Außenhandelsverband BGA, Gesamtmetall, der Stiftung Familienunternehmen und Politik und dem Chemieverband VCI.
Mit einer deutschen Enthaltung infolge einer Uneinigkeit in der Ampel-Koalition könnte das gesamte EU-Lieferkettengesetz scheitern. Da sich unter den Mitgliedstaaten keine Mehrheit abzeichnet, wurde eine geplante Abstimmung verschoben.
Das Lieferkettengesetz
Durch das EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der Union profitieren oder durch ihre Produktion dort Umweltschäden verursacht werden. In Deutschland gilt seit 2023 ein nationales Lieferkettengesetz.
Die Wirtschaftsverbände betonten, die EU-Lieferkettenrichtlinie verfolge zwar ein richtiges und wichtiges Ziel, sei aber in der Praxis für europäische Unternehmen „schlicht nicht umsetzbar“. Die Verbände appellieren an die Bundesregierung und weitere EU-Staaten, bei ihrer Position der Enthaltung zu bleiben. Ziel müsse es sein, einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren, der in der Praxis auch funktioniere und den Schutz von Menschenrechten sowie die berechtigten Interessen der Unternehmen vereine.
Die Verbände sprachen von schweren handwerklichen Mängeln in der jetzt zur Abstimmung stehenden EU-Lieferkettenrichtlinie. Dies könnte dazu führen, dass deutsche und europäische Unternehmen sich aus Märkten und Ländern zurückziehen. «Dann wäre das Feld offen für andere Marktteilnehmer mit deutlich geringeren Standards. Damit würde dem eigentlichen Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie ein Bärendienst erwiesen.» Nötig sei eine Regulierung mit mehr Praxisbezug und Augenmaß.
dpa / alh