Nach Milliarden-Bußgeld: Google geht gegen Rekordstrafe der EU-Kommission vor

4,3 Milliarden Euro: Dieses Bußgeld soll Google bezahlen, weil das Unternehmen laut EU-Kommission seine Marktmacht missbraucht hat. Gegen die im Juli verhängte Rekordstrafe geht das Unternehmen nun vor. Es hat Einspruch beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg eingelegt, wie Google mitteilte. Ein jahrelanger Rechtsstreit steht bevor.

Google hat Einspruch gegen die Rekordstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,3 Milliarden Euro eingelegt. Dies teilte das Unternehmen mit. Der Widerspruch sei beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg eingereicht worden. Die Kommission hatte den US-Konzern die Kartellstrafe auferlegt, weil dieser beim Betriebssystem Android die Marktmacht missbraucht haben soll. Android ist das meistbenutzte Smartphone-System der Welt. Die Software bringt in Europa laut Marktforschern rund 80 Prozent der derzeit verkauften Computer-Telefone zum Laufen. Die Kommission hatte das Android-Verfahren im April 2015 aufgenommen, Google und der Mutterkonzern Alphabet weisen die Vorwürfe zurück.

Im Kern geht es um Googles Vorschriften an andere Smartphone-Hersteller zu vorinstallierten Google-Apps (absatzwirtschaft berichtete): Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns einbinden müssen. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wollen würde. Google kontert, ein Mindestangebot an Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.

Vorwurf: Unfaire Sicherung der Marktposition

Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte “Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung”, gemäß der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen können. Der dritte Vorwurf der Kommission behandelt den Aspekt, dass Google die Erlöse aus der Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets Exklusivität genieße.

Alles in allem sieht die Kommission in dem Vorgehen des Konzerns einen Versuch, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobil-Geräten auf unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abzusichern. Der Rechtsstreit zwischen der Kommission und Google kann sich nun über Jahre hinziehen, bevor es eine endgültige Entscheidung gibt.

tb/dpa