Google hat Einspruch gegen die Rekordstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,3 Milliarden Euro eingelegt. Dies teilte das Unternehmen mit. Der Widerspruch sei beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg eingereicht worden. Die Kommission hatte den US-Konzern die Kartellstrafe auferlegt, weil dieser beim Betriebssystem Android die Marktmacht missbraucht haben soll. Android ist das meistbenutzte Smartphone-System der Welt. Die Software bringt in Europa laut Marktforschern rund 80 Prozent der derzeit verkauften Computer-Telefone zum Laufen. Die Kommission hatte das Android-Verfahren im April 2015 aufgenommen, Google und der Mutterkonzern Alphabet weisen die Vorwürfe zurück.
Im Kern geht es um Googles Vorschriften an andere Smartphone-Hersteller zu vorinstallierten Google-Apps (absatzwirtschaft berichtete): Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns einbinden müssen. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wollen würde. Google kontert, ein Mindestangebot an Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.
Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte “Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung”, gemäß der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen können. Der dritte Vorwurf der Kommission behandelt den Aspekt, dass Google die Erlöse aus der Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets Exklusivität genieße.
Alles in allem sieht die Kommission in dem Vorgehen des Konzerns einen Versuch, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobil-Geräten auf unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abzusichern. Der Rechtsstreit zwischen der Kommission und Google kann sich nun über Jahre hinziehen, bevor es eine endgültige Entscheidung gibt.
tb/dpa