Schon wegen Kleinigkeiten laufen Onlinehändler in die Abmahnfalle. Beispielsweise streiten sich Mitbewerber und Verbände vor Gericht um die Frage, ob in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer enthalten sein muss – bis zum 13. Juni des vergangenen Jahres war dies noch verboten. „Der Gesetzgeber bekommt das Problem bislang nicht in den Griff. Selbst Massenabmahnungen werden nur selten als missbräuchlich eingestuft“, sagt Dr. Carsten Föhlisch, Justiziar von Trusted Shops.
Um das Abmahnproblem effizient anzugehen, bietet das Unternehmen Onlinehändlern ein dauerhaft kostenloses Tool: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Impressum, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung können damit immer auf den neuesten Stand gebracht werden.
Weitere europäische Sprachen in Vorbereitung
Föhlisch rät zu insgesamt besseren und verständlicheren rechtlichen Texten im Markt: „Das schützt nicht nur Händler vor Abmahnungen, sondern auch Verbraucher vor unbeabsichtigten Rechtsverstößen.“ Auch wenn die Abmahnkosten gering erscheinen, seien häufig die Folgekosten das Problem. Bei Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung werde für jeden künftigen Verstoß eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro und mehr fällig. „Kürzlich tappte beispielsweise ein Händler in diese Falle, der sich strafbewährt verpflichtete, in seinem Onlineshop keine Produktempfehlungsfunktion zu nutzen, jedoch auf dem Amazon-Marketplace gar keinen Einfluss auf dieses Feature hatte“, berichtet der Rechtsexperte.
In Vorbereitung sind nach Informationen von Trusted Shops auch Texte für die Marktplätze Ebay, Amazon und Hood. Nach Beantwortung eines interaktiven Fragebogens werden die Rechtstexte generiert und können sofort in den Shop eingebaut werden. Diese wird es in Kürze auch in weiteren europäischen Sprachen geben, damit Onlinehändler auch in ausländischen Märkten rechtssicher unterwegs sind. Zu dem Tool auf der Trusted Shops Website geht es hier.