Microsoft argumentiert, dass es sich bei der Bezeichnung „App Store“ um einen in der Branche gängigen Begriff handle, der vom Verbraucher als Synonym für einen Online-Shop verstanden werde, der Programme für Smartphone- und Computer-Modelle anbietet und für eine ganze Reihe von Vertriebswegen des Einzelhandels stehe. Daher handle es sich um einen allgemeinen Gegenstand und nicht um einen Namen, der markenrechtlich geschützt werden könne. Apple hat den Markenschutz auf seinen Online-Vertrieb von Software bereit 2008 beantragt. Eine endgültige Entscheidung der US-Patentrichter steht allerdings noch aus.
Das Unternehmen Apple bietet in seinem „App Store“ eigene und fremde Software für die Konzernprodukte iPhone und den Tablet-Computer iPad an. Seit diesem Monat gibt es zudem einen eigenen App Store für Mac-Computer. Der vergleichbare Software-Shop für Produkte von Microsoft heißt „Windows Marketplace“. Der weitere Konkurrent Google hat für sein Android-System einen „Android Market“ entwickelt, für Blackberrys gibt es die „App World“ und bei Nokia den „Ovi Store“.
Patentkonflikte in der Mobilfunkbranche stehen momentan auf der Tagesordnung. Im November 2010 hat der finnische Mobilfunkkonzern Nokia Informationen des Handelsblatts zufolge Klage gegen Apple in Deutschland, den Niederlanden und England eingereicht. Nokia wirft Apple vor, in diesen Ländern Nokia-Patente verletzt zu haben. Konkret gehe es um Patente im Bereich Touchscreen, die durch die Apple-Produkte iPhone, iPad Touch und das iPad verletzt worden seien. (pte)