Mehrheit von 74 Stimmen: EU-Parlament stimmt Urheberrechts-Richtlinie samt Artikel 13 vollständig zu

Das EU-Parlament hat der viel diskutierten Urheberrechtsreform samt umstrittenen Artikel 13 zugestimmt. Am Dienstagmittag haben 348 Abgeordnete für die Richtlinie gestimmt. Im Vorfeld hatte es diverse Debatten darum gegeben. Am Wochenende waren bis zu 40.000 Menschen dagegen auf die Straße gegangen.

Update, 13.05 Uhr

Das EU-Parlament hat am Dienstagmittag für die Urheberrechtsreform und den darin enthaltenen Artikel 13 gestimmt. 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen (36 Abgeordnete enthielten sich). Damit hat das Parlament der Reform ohne Änderungen zugestimmt und dem Weg für eine baldige Umsetzung geebnet. Auch der besonders kontrovers diskutierte Artikel 13, der Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht nimmt, fand in Straßburg eine Mehrheit unter den Abgeordneten.

Vor der Abstimmung über die Reform hatten sich die Abgeordneten dagegen ausgesprochen, über weitere Änderungsanträge abzustimmen. Die Abstimmung fiel denkbar knapp aus: 312 Politiker stimmten für eine Auseinandersetzung mit den Änderungsanträgen, 317 allerdings dagegen.

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Bis zu 40.000 Menschen auf der Straße

Der Protest gegen die Copyright-Reform und insbesondere gegen Artikel 13 war zuletzt immer größer geworden. Am Wochenende gingen Zehntausende in mehreren deutschen und anderen Städten Europas auf die Straße. Die Abgeordneten könnten am Dienstag auch entscheiden, einzelne Artikel der Reform zu streichen. Auch dann müssten die EU-Staaten noch zustimmen. Andernfalls müsste erneut verhandelt werden.

Das hält Voss allerdings nicht für realistisch. „Wenn wir das jetzt nicht positiv bescheiden, wird es auch in den nächsten fünf Jahren nichts werden“, warnt er. Für Änderungen am Text sehe er unter den EU-Ländern keine Mehrheit. Dies käme Voss zufolge dem Tod der Reform gleich – wenngleich theoretisch erneut mit dem Rat der EU-Staaten verhandelt werden könnte. Allerdings war schon das jetzige Verhandlungsergebnis nur sehr mühsam zustande gekommen.

Zugleich verteidigte Voss die Reform. Für ihn sei die entscheidende Frage, dass Kreative in Europa von dem, was sie herstellen, leben könnten. Dafür habe man nach einem ausbalancierten Weg in der digitalen Welt gesucht. Er sei überzeugt, dass das gelungen sei. Den größten Widerstand gegen die Reform sieht Voss auf Deutschland begrenzt. In München waren nach Polizeiangaben am Samstag 40.000 Menschen auf der Straße. Für Berlin sprach die Polizei von mehr als 10.000 Teilnehmern, die Veranstalter von 30.000.

„Wer hier mit Upload-Filtern argumentiert, führt die Menschen in die Irre“

Eigentlich soll die Reform das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Kritiker wenden ein, dass Plattformen wie YouTube nach Artikel 13 – der im finalen Gesetzestext Artikel 17 heißt – künftig schon beim Hochladen überprüfen sollen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist ihrer Meinung nach nur über sogenannte Upload-Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies führe zu Zensur.

Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger hält das für Unfug. Insbesondere Artikel 13 sei „absolut notwendig“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). Er verpflichte Plattformen, den Missbrauch geistigen Eigentums zu verhindern. „Wer hier mit Upload-Filtern argumentiert, führt die Menschen in die Irre. Es geht darum, dass Google und andere die uneingeschränkte Macht haben wollen – und für Inhalte, die andere erarbeitet haben, nicht bezahlen wollen.“ Upload-Filter seien nicht zwingend notwendig. Oettinger hatte das Vorhaben 2016 als damaliger Digitalkommissar vorgeschlagen.

Nachteile wohl insbesondere für kleine Verlage

Ebenfalls umstritten ist der Artikel, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.