Webbrowser wie Apples Safari oder Firefox gehen bereits rigoros gegen sogenannte Drittanbieter-Cookies von Datenhändlern oder Werbefirmen vor. Doch als Google ankündigte, sie in seinem Browser Chrome auszumustern, kamen schon 2021 Wettbewerbsbedenken auf. Google schob seinerzeit im Juni 2021 nach Kritik unter anderem aus der Verlagsbranche den Plan auf, die Nachverfolgung des Nutzer-Verhaltens zu Werbezwecken im Webbrowser Chrome zu erschweren. Das Aus für sogenannte Cookies von Drittanbietern wie Datenhändlern oder Werbefirmen werde nun für Ende 2023 angepeilt, kündigte der Internet-Konzern an. Zuvor war Anfang 2022 im Gespräch. Ob nun 2022 oder 2023: Der Ärger über die Tatsache an sich ist in den vergangenen Monaten nicht weniger geworden – im Gegenteil.
Werbewirtschaft erhebt Vorwürfe gegen Google
Ein Bündnis aus Verbänden der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft unter dem Dach des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat sich nun an die Europäische Kommission gewendet. „Google würde durch die geplante Änderung Wettbewerber und ihre Marktpartner von der Verarbeitung kommerziell relevanter Daten ausschließen“, lautet der Vorwurf in einem am Montag vom ZAW versendeten Statement. Betroffenen Unternehmen würde der Zugriff „auf legale Datennutzungsmöglichkeiten in unzulässiger Weise verwehrt, obwohl die ohnehin schon sehr strengen europäischen Datenschutzgesetze die Verarbeitung wettbewerbsrelevanter Daten mittels Cookies ermöglichen“, hieß es.
Die weiteren Beschwerdepunkte gegen Google im Wortlaut:
- Google versucht, als Gatekeeper kraft seiner faktischen Regelsetzungsmacht in die Geschäftsbeziehungen zwischen den Unternehmen und ihren Nutzern einzugreifen.
- Gleichzeitig sammelt Google selbst erhebliche Mengen an Nutzerdaten und wird durch die technischen Änderungen nicht beeinträchtigt. Durch das Verhalten missbraucht Google unter dem Deckmantel des Datenschutzes seine Marktmacht und verzerrt den freien Wettbewerb auf den Online-Werbemärkten.
- Das Unternehmen schwingt sich gewissermaßen zum Ersatzgesetzgeber auf, jedoch ohne hierfür legitimiert zu sein – die Ausgestaltung des Datenschutzrechts ist vielmehr (allein) Aufgabe des Gesetzgebers. Dies geht zulasten der freien Medien, der (Internet-)Wirtschaft und der Verbraucher. Derartige Verhaltensweisen sind von den europäischen Datenschutzvorgaben nicht vorgesehen und gefährden gleichzeitig die Medienvielfalt.
Werbungtreibende, Verleger, Mediaagenturen
Wegen ähnlich lautender Vorwürfe eröffnete die Europäische Kommission im Juni 2021 bereits ein Wettbewerbsverfahren gegen Google, um die Praktiken des Unternehmens im Bereich der Online-Werbetechnologie zu untersuchen. Die Verbände unterstützen dieses Verfahren, indem sie unter anderem Daten und Analysen bereitstellen.
Das Bündnis besteht aus Verbänden der deutschen Medien- und Kommunikationswirtschaft. Unter dem Dach des ZAW umfasst es unter anderem die folgenden Organisationen:
- Arbeitsgemeinschaft Onlineforschung e.V.
- BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
- Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.
- OMG e.V. Organisation der Mediaagenturen
- Markenverband e.V.
- Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM)
- VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V.
- Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.