Von Gastautoren Valeska Töbelmann, Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle und Jennifer Seibert, Syndikusanwältin bei Leifheit AG
Häufig wird vernachlässigt, relevante gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Marken rechtzeitig vor Ort schützen zu lassen. Gerade das gewachsene Interesse für ausländische Marken, führt aber häufiger dazu, dass chinesische Firmen Marken ausländischer Unternehmen beim chinesischen Patentamt anmelden, um die Reputation dieser Marken auszunutzen oder sich ggfs. die Rechte von den ausländischen Markeninhabern abkaufen zu lassen. Solche „bösgläubigen“ Marken-Eintragungen können weitreichende Folgen nach sich ziehen. So kann dem ausländischen Unternehmen die Verwendung des Markennamens in China durch den Inhaber der chinesischen Marke zunächst untersagt werden. Ein Vorgehen gegen bösgläubige Marken-Eintragungen kann langwierig sein, und ist, insbesondere wenn der ausländische Markeninhaber unter seinem Zeichen zuvor in der VRC nicht selbst aktiv war, nicht immer erfolgreich.
Produktfälschungen entgegentreten
Darüber hinaus spielen Marken auch beim Vorgehen gegen Piraterieware eine wichtige Rolle, denn Produktfälschungen können bekanntlich nicht nur zu Umsatzrückgängen führen, sondern auch große Imageverluste zur Folge haben. Das chinesische Recht bietet dem Rechtsinhaber neben zivilrechtlichen Maßnahmen auch administrative und strafrechtliche Verfahren, um gegen Produktpiraterie vorzugehen, die in eine effektive Markenschutzstrategie mit einbezogen werden sollten.
Um erfolgreich in China agieren zu können, ist deshalb empfehlenswert:
1 . Möglichst frühzeitig, bestenfalls vor Aufnahme von Verhandlungen mit chinesischen Partnern die für das China-Geschäft wichtigen Marken zu schützen;
2. Auch einen Schutz von Transliterationen der Marken in chinesischen Schriftzeichen zu prüfen;
3. Durchführung einer Markenüberwachung, um gegen identische oder ähnliche Markenanmeldungen Dritter vorgehen zu können;
4. Eine Strategie für die Rechtsdurchsetzung zu entwickeln, die bereits verschiedene Intensitätsstufen und alle Maßnahmen des chinesischen Markenrechts, sich gegen Nachahmungen zur Wehr zu setzen, einbezieht
5. Sammeln von Beweisen, u.a. die sorgfältige Aufbewahrung von Verträgen und Dokumentationen von Vertragsverhandlungen mit chinesischen Partnern zum Nachweis vor den Gerichten, um eine Bösgläubigkeit oder Markenverletzungen vor den Gerichten nachweisen zu können