Der Verband kritisiert die Internet-Aktivitäten der öffentlichen-rechtlichen Sender im Vorfeld der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht zum Gebührenstreit zwischen den Rundfunkanstalten und Bundesländern. Die Hauptaufgabe der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten ARD und ZDF liege nicht in einer ausufernden Expansion ihrer Online-Angebote im Internet, mahnen die Verleger.
ARD und ZDF sollen für diese, aus der Sicht des Verbandes unrechtmäßig zusätzlich entstehenden Kosten, keine wiederkehrenden Erhöhungsrunden für Rundfunkgebühren verlangen. Andere, privatwirtschaftlich arbeitende Medien könnten auch keine Gebührengelder in Form von solchen Zwangsgeldern erheben. So gefährde die Internetexpansion der Öffentlich-Rechtlichen die privatwirtschaftlichen Medien in zweifacher Hinsicht.
Laut BDZV führt jede Gebührenerhöhung einerseits zu einer zusätzlichen Belastung des Medienbudgets. Andererseits verzerrten die Angebote den Wettbewerb. So sind nach der Argumentation des BDZV Medien in ihrer Vielfalt im Vergleich zu früher kaum mehr voneinander abzugrenzen. Umso wichtiger erscheine es daher, die Rundfunkanstalten auf ihren klaren Funktionsrahmen hinzuweisen. Somit könne es seitens der Zeitungsverleger nicht öffentlich-rechtliche Aufgabe sein, wie der Westdeutsche Rundfunk Partnerschaftsbörsen zu betreiben oder Online-Spiele online anzubieten. pte