Im Lego-Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht könnte sich am Freitag entscheiden, ob die von einem Paderborner Spielwarenhändler verkauften Figuren anderer Hersteller den Originalen des dänischen Spielwarenkonzerns Lego zu sehr gleichen. Die 8. Kammer für Handelssachen hat für 14.00 Uhr einen Verkündungstermin anberaumt.
In dem Düsseldorfer Verfahren will Lego einem Paderborner Spielwarenhändler den Verkauf von bestimmten Konkurrenzprodukten gerichtlich verbieten lassen. Lego sieht in dem Verkauf der Produkte einen Verstoß gegen das Markenrecht. Nach Auffassung der dänischen Firma könnten die von dem Paderborner Händler Thorsten Klahold über seine Firma Steingemachtes vertriebenen Spielfiguren chinesischer Hersteller mit den Lego-Minifiguren verwechselt werden. Den Streitwert bezifferte das Gericht auf 500.000 Euro.
Wieso Lego künftig auch auf Erwachsene baut
Klahold verkauft seit drei Jahren in seinem Laden und einem Onlineshop Produkte von Lego-Konkurrenten – meist aus China. Klahold selbst beteuerte vor Gericht, er habe bewusst darauf geachtet, dass die von ihm verkauften Figuren die Marke nicht verletzen und habe sogar von den chinesischen Herstellern in seinen Augen strittige Figuren aus den Packungen herausnehmen lassen. Lego hatte sich die dreidimensionale Darstellung der bekannten Spielzeug-Figur mit und ohne Noppe auf dem Kopf bereits im Jahr 2000 europaweit schützen lassen.
In diesem Jahr feiert das dänische Unternehmen seinen 90. Geburtstag. Lego ist der größte Spielwarenhersteller der Welt und konnte vor allem in der Pandemie seine Umsätze steigern. Aktuell baut es nicht nur auf seine jüngeren Kund:innen, sondern spricht mittlerweile auch die Erwachsenen mit eher ungewöhnlichen Produkten an.
amx/dpa