Wesentlich bei der Schaffung eines sicheren Marktplatzes ist eine bessere Kontrolle des Internethandels. Zu diesem Zweck ist seit Juli 2013 G@ZIELT tätig, die gemeinsame Zentralstelle der Länder „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und Tabakerzeugnisse“. Die Ergebnisse der im BVL durchgeführten Recherchen werden an die zuständigen Überwachungsbehörden auf Landes-, EU- oder Drittlandebene weitegegeben, damit diese zum Beispiel die betreffenden Online-Angebote löschen lassen oder die Registrierungspflicht der Anbieter als Lebensmittelunternehmen durchzusetzen können.
Siegel nur noch für registrierte Lebensmittelunternehmen
Als einen wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz im Internet sieht die Zentralstelle G@ZIELT die Kooperation mit vier von der Initiative D21 empfohlenen Gütesiegelanbietern. Online-Anbieter, die mit Lebensmitteln handeln, können die Siegel „Trusted Shops“, „internet privacy standards“, „EHI Geprüfter Online-Shop“ und „ TÜV Süd s@fer shopping“ ab sofort nur noch erwerben, wenn sie sich bei ihrer örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert haben. Damit können sie sich den Verbrauchern gegenüber als amtlich überwachter Betrieb identifizieren. Dazu Roland Appel, Vorsitzender des Gütesiegelboards der Initiative D21: „Damit verschaffen sich diese Lebensmittelunternehmer gegenüber anderen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bei Verbrauchern, die der Lebensmittelsicherheit beim Einkauf im Internet eine hohe Priorität geben.“
Gefahndet wird auch über widerrechtliche Lebensmittel hinaus
Die gemeinsame Zentralstelle des BVL und der Bundesländer sucht jedoch nicht nur nach gesundheitsschädlichen oder die Verbraucher täuschenden Lebensmitteln. Auch Kosmetika, Futtermittel für Nutz- und Heimtiere, Bedarfsgegenstände wie Küchenartikel, Spielzeug und Kleidung sowie verschiedene Tabakprodukte stehen auf der Liste der zentralen Fahnder. Allerdings gibt es in diesen Bereichen noch keine Zusammenarbeit mit den Gütesiegelanbietern. Unternehmen, die unter dem Dach der Kontrolle stehen, können sich noch nicht als solche identifizieren. Dieser Schritt wird davon abhängen, wie erfolgreich sich die Zusammenarbeit im Lebensmittelbereich gestaltet.
Für Internetnutzer, die online Lebensmittel kaufen wollen, stellt das BVL auf seiner Homepage den Flyer „Lebensmittel online kaufen – Tipps für Verbraucher“ kostenfrei zur Verfügung: www.bvl.bund.de
(Foto: Beboy/Fotolia)