Handelsketten, Läden und Buchhändler stehen in den Startlöchern: Nach wochenlanger Zwangspause in der Corona-Krise greifen von diesem Montag an erste Lockerungen. Kleine und mittlere Läden dürfen erstmals seit der angeordneten Schließung wieder öffnen. Ausgenommen sind Geschäfte mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern. Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen dürfen ungeachtet ihrer Größe öffnen.
Zum Start nach der gut einmonatigen Schließung können Verbraucher aber nicht in allen Bundesländern sofort shoppen gehen. In Bayern, Berlin, Thüringen und Brandenburg dürfen Geschäfte erst später öffnen. Das Einkaufserlebnis wird vielerorts auch ein anderes sein: Wie schon im Lebensmittelhandel werden beim Textil- oder Bücherkauf Schutzmasken, Abstandsmarkierungen und Einlass-Kontrollen üblich sein. Teils gilt eine Maskenpflicht. So sollen die Ansteckungsgefahr verringert und der Kundenstrom reguliert werden. Einen Run auf Innenstädte und Geschäfte erwartet der Deutsche Städtetag nicht.
Corona-Lockerungen: Kritiker sprechen von einem Flickenteppich
Bund und Länder hatten sich zwar am vergangenen Mittwoch auf erste Lockerungen der Auflagen zur Eindämmung der Pandemie verständigt. Eine bundesweit einheitliche Strategie im Kampf gegen das Virus ist aber nicht absehbar. Letztlich entscheiden die einzelnen Bundesländer, wie sie die Lockerungen konkret gestalten. Kritiker sprechen von einem Flickenteppich.
In Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Niedersachsen etwa dürfen auch größere Läden aufmachen, wenn sie die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Ebenso in Hessen. In Brandenburg dürfen auch Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern öffnen, die in Einkaufszentren liegen. In Sachsen gilt beim Einkaufen Maskenpflicht – wie auch im öffentlichen Nahverkehr. Sachsen ist das erste Bundesland mit einer derartigen Regelung.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier rief Bund und Länder zu mehr Einigkeit auf. „Wir dürfen nicht durcheinanderlaufen wie ein Hühnerhaufen und uns gegenseitig abwechselnd mit Verschärfungen und Lockerungen überbieten“, mahnte der CDU-Politiker in der „Bild am Sonntag“. Gleichzeitig verteidigte er die Entscheidung, zunächst nur Läden mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern die Öffnung zu erlauben. Kleinere Geschäfte hätten weniger Reserven und es deshalb weit schwerer, „den Kopf über Wasser zu halten“.
Galeria Karstadt Kaufhof klagt
Eilanträge gegen die Verordnungen zur Schließung von Warenhäusern wegen der Corona-Krise haben Oberverwaltungsgerichte (OVG) in Berlin und Greifswald zurückgewiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg nannte die Schließung mit Blick auf den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig. Unter anderem die angeschlagene Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof war in mehreren Bundesländern gerichtlich gegen die Schließung ihrer Filialen in der Corona-Krise vorgegangen. In einem anderen Eilverfahren, in dem sich Galeria Karstadt Kaufhof am Verwaltungsgericht Minden gegen die Vorgaben der Stadt Bielefeld gewehrt hatte, schränkte das Gericht die Befugnisse der Stadt ein.
Der Städtetag begrüßte die Lockerungen. „Menschen brauchen lebendige Innenstädte. Wenn jetzt wieder mehr Geschäfte im Einzelhandel öffnen werden, wird das Allen gut tun: den Menschen, die einkaufen möchten, den Einzelhändlern, ihren Beschäftigten und den Städten“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Deutschen Presse-Agentur.
Städtetag rechnet mit Zurückhaltung der Kunden
Bei der Wiedereröffnung rechnet der Städtetag mit Zurückhaltung der Kunden. Es sei davon auszugehen, dass die wiedergewonnenen Möglichkeiten gerne genutzt werden: „Aber wir erwarten jetzt auch nicht den riesigen Ansturm: Die Geschäfte, die jetzt wieder öffnen, sind eine Woche später noch genauso erreichbar“, sagte Dedy.
Aus Wirtschaftsverbänden kommt weiter Kritik. Das Kriterium von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche sei willkürlich gewählt, sagte der Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes, Ludwig Veltmann, der Deutschen Presse-Agentur. Ministerpräsident Winfried Kretschmann verteidigte die Vorgabe. „Das ist keine gegriffene Größe“, betonte der Grünen-Politiker am Samstag. In der Rechtsprechung gälten Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 800 Quadratmetern als großflächig.
Der «Wirtschaftsweise» Achim Truger warnte, Forderungen nach einem schnellen Ausstieg aus den Einschränkungen nachzugeben. Die Politik müsse jetzt standhaft sein. „Sonst riskieren wir tatsächlich Menschenleben und einen zweiten, weitaus schlimmeren Shutdown“, sagte der Ökonom der «Rheinischen Post» (Samstag).
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Michael Theurer, kritisierte die Festlegung auf 800 Quadratmeter als willkürlich, „genauso wie die Vorgabe, welche Geschäftsarten wieder öffnen dürfen“. Erforderlich seien nachvollziehbare Regeln – etwa was Hygiene, Abstand oder Kontaktbegrenzungen angehe. Auch der CDU-Wirtschaftsrat pocht in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ darauf, auf Größenvorgaben bei Verkaufsflächen zu verzichten und Öffnungen allein von der Einhaltung von Hygiene- und anderen Schutzmaßnahmen abhängig machen.
he/dpa